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Fragen und Antworten zur Übermittlung der Steuer-Identifikationsnummer
Was ist eine Steuer-Identifikationsnummer?
Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine bundeseinheitlich und dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland lebenden Bürgern für Steuerzwecke. Sie wurde den Bürgern seit August 2008 mitgeteilt und ist seitdem ab Geburt lebenslang geltend.
Hat die Steuer-Identifikationsnummer immer 11 Ziffern?
Ja, nur mit der korrekten 11-stelligen Steuer-Identifikationsnummer kann eine ordnungsgemäße Datenübermittlung erfolgen. Sie besteht aus zufällig gebildeten Ziffern, die keinen Rückschluss auf Daten des Steuerpflichtigen zulassen, und einer zusätzlichen Prüfziffer. Mit der „alten“ Steuernummer ist die Meldung an die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht möglich.
Haben Kinder eine eigene Steuer-Identifikationsnummer?
Ja, die Steuer-Identifikationsnummer wird bereits an Neugeborene vergeben. Die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge von Kindern können nur berücksichtigt werden, wenn uns die Steuer-Identifikationsnummer des jeweiligen Kindes mitgeteilt wird.
Gilt die steuerliche Berücksichtigung auch für Beamte?
Ja, auch dann ist es erforderlich, die berücksichtigungsfähigen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge an die Finanzbehörden zu übermitteln. Zur ordnungsgemäßen Datenübermittlung benötigen wir ebenfalls die Steuer-Identifikationsnummer.
Sie haben Ihre Steuer-Identifikationsnummer noch nicht erhalten?
Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass in Einzelfällen bisher noch keine Identifikationsnummer (IdNr.) mitgeteilt wurde.
Dem Steuerlichen Info-Center im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist es selber nicht möglich festzustellen, aus welchem Grund Ihnen bisher noch keine Mitteilung über die Vergabe Ihrer IdNr. zugegangen ist.
Für die Mitteilung Ihrer IdNr. benötigt das zuständige Fachreferat im BZSt folgende Daten:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Ihre persönlichen Daten können Sie schriftlich an das BZSt, 53221 Bonn senden oder per E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de übermitteln.
Das BZSt wird Ihnen Ihre IdNr. schriftlich mitteilen. Aufgrund des hohen Anfragevolumens kann es bei der Mitteilung der IdNr. jedoch zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ist die Verwendung der neuen IdNr. auf steuerliche Zwecke begrenzt?
Ja, die Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern darf ausschließlich für steuerliche Zwecke genutzt werden. Nach § 139b Abs. 4 und 5 AO unterliegen die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten einer strikten Zweckbindung, die eine anderweitige Verwendung der Daten nicht zulässt. Auf Anregung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurde zudem in § 383a AO ein Ordnungswidrigkeitentatbestand geschaffen, nach dem bei zweckwidriger Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 139a AO eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängt werden kann.
Wird der Datenschutz garantiert?
Ja, die LKH verwendet Ihre Steuer-Identifikationsnummer nur für steuerliche Zwecke. Eine andere Verwendung der Daten ist gesetzlich nicht gestattet.
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