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06.08.2009: Rechtzeitig Vorsorgelücke im Pflegefall schließen – LKH bietet neuen Tagegeldtarif
Ab August 2009 bietet die Landeskrankenhilfe (LKH) den neuen Pflegetagegeldtarif PT an und rät, die Vorsorgelücke im Pflegefall rechtzeitig zu schließen.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung reichen oft schon heute nicht aus, um die Kosten für die Pflege zu decken. Das Statistische Bundesamt rechnet damit, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von aktuell rund 2,25 Mio. Menschen in 2030 auf mehr als 3,4 Mio. wächst. Steigende Pflegekosten sind absehbar und private Vorsorge wird immer wichtiger. Dennoch schieben viele diese Absicherung auf die lange Bank – mit fatalen Folgen. Immerhin 17 Prozent aller Pflegebedürftigen sind unter 65 Jahre alt. Wer durch Unfall oder Krankheit während des Berufslebens pflegebedürftig wird, muss einerseits den Eigenanteil der Pflegekosten tragen und verzeichnet andererseits Einkommensausfälle.

Deshalb rät die LKH, die Vorsorgelücke im Pflegefall rechtzeitig zu schließen und macht gleichzeitig auf einen weiteren Vorteil aufmerksam: Wer in der Mitte des Berufslebens vorsorgt, zahlt geringere monatliche Tarifbeiträge, als bei Abschluss im höheren Alter. Mit dem neuen Pflegetagegeld PT bietet die LKH leistungsstarke Lösungen.

Wahlmöglichkeit beim Pflegetagegeld
Der Tarif PT ist ein Pflegetagegeld zur freien Verfügung. Mit den Tarifstufen TOP-Schutz, Privat-Schutz und Grund-Schutz besteht die Möglichkeit zu wählen, ab welcher Pflegestufe Leistungen gezahlt werden. Der TOP-Schutz leistet bereits ab Pflegestufe I, der Privat-Schutz ab Stufe II und der Grundschutz ab Stufe III. In allen Tarifstufen können Tagessätze bis zu 150 Euro abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz tritt ohne Warte- oder Karenzzeit ein und ist zeitlich unbegrenzt.

Die Leistungen aus dem Tarif bestimmen sich nach der Höhe des Pflegetagegeldes, der Tarifstufe und der Pflegestufe, die in der Pflegepflichtversicherung besteht. Das Tagegeld ist dynamisch und passt sich ohne erneute Gesundheitsprüfung an die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten in Deutschland an. In Härtefällen, wenn die private oder soziale Pflegekasse bei der versicherten Personen in der Pflegestufe III einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand feststellt, wird das versicherte Pflegetagegeld bis 130 Prozent gezahlt. Solange für die versicherte Person in der privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung die Pflegestufe III besteht, wird der Tarif PT für diese Person beitragsfrei gestellt.



Ansprechpartner für die Presse:
Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
Lisa Stadie
Uelzener Str. 120
21335 Lüneburg
Tel.: 04131 / 725-489
Fax: 04131 / 403 402
E-Mail: Presse@LKH.de

 

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