Veröffentlichung von Daten zu geschlechtsabhängigen Beiträgen
Für Männer und Frauen können unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unterschiedliche Versicherungsbeiträge kalkuliert werden. Wir verweisen hierzu auf die vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) unter http://www.pkv.de/statistiken veröffentlichten versicherungsmathematischen und statistischen Daten, mit denen die Geschlechtsabhängigkeit der maßgeblichen Rechnungsgrundlagen zur Bestimmung der Beiträge nachgewiesen wird.
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