Vorsorge für Morgen mit dem Anwartschaftstarif AWB
In der aktiven Dienstzeit erstattet Ihr Dienstherr die anfallenden Krankheitskosten. Während der Pension erhalten Sie dann von Ihrem Dienstherrn Beihilfe, die anstelle der Heilfürsorge tritt. Die Beihilfe erstattet Ihnen Krankheitskosten nicht mehr zu 100 %, sondern beispielsweise nur noch zu 70 %. Die Restkosten kann Ihnen eine private Krankenversicherung ersetzen.
Mit dem Anwartschaftstarif der LKH (AWB), sichern Sie sich schon heute den späteren Versicherungsschutz. Wenn Sie im Pensionsalter sind, entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. So sind zwischenzeitlich auftretende Erkrankungen abgedeckt.
Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und dem Tarif. |