Zahnzusatzversicherung
- Deutlich weniger Eigenanteil bei Zahnersatz
- Keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl von Implantaten – einschließlich der besonders kostenintensiven knochenaufbauenden Maßnahmen
- Auch Inlays aus Gold und Keramik
- Keramikvollverblendung und Keramikvollkronen auch im hinteren Backenzahnbereich
- Erhöhung der Mindest-Erstattung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse auf insgesamt 70 % bzw. 80 %
- Bis 100 % Erstattung bei Regelversorgung nach den Bestimmungen der GKV erreichbar
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