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Details zur Beitragsrückerstattung im Jahr 2010 bei Schadenfreiheit
Zusätzlich zur Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten zahlen wir bei Schadenfreiheit in Ihrem Versicherungsschutz in den Tarifen 100, 101, 102, 103, 105, 110, 120, 121, 150 – 180, 182, in den Tarifen der Tarifgruppen T, A, P und G sowie in den Basistarifen, sofern diese mit dem Tarif 402 versichert sind, weitere Teile Ihrer für diese Tarife für das Versicherungsjahr 2009 gezahlten Beiträge zurück.
Sie erhalten automatisch Ende Oktober 2010, je nach Dauer der Schadenfreiheit und nach Tarif folgende Anteile der Beiträge (ohne den gesetzlichen Zuschlag) zurück, wobei die Beiträge in den Tarifgruppen T, A, P und G sowie in den Basistarifen nur zu 65% eingehen:
| Schadenfreiheit für Versicherungsjahr(e) | Tarif 105, T4, P4, G3 | andere o.g. ambulante Tarife |  |
| 2009 (auch bei unterjährigem Beginn) | 2/12 | 2/12 | der Beiträge |
| 2008 - 2009 | 2/12 | 3/12 | der Beiträge |
| 2007 - 2009 | 3/12 | 3/12 | der Beiträge |
| 2006 - 2009 | 3/12 | 3/12 | der Beiträge |
| 2005 - 2009 | 4/12 | 5/12 | der Beiträge |
| 2004 - 2009 | 5/12 | 6/12 | der Beiträge |
Die Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit ist an Voraussetzungen geknüpft:
- Kostenbewusstes Verhalten für 2010
Die Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten für das Jahr 2010 sind erfüllt.
- Schadenfreiheit
Für die genannten Versicherungsjahre wurden keine Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus einem der anspruchsberechtigten Tarife gestellt.
Werden für ein Versicherungsjahr einmalig Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus einem der angegebenen Tarife gestellt und sind die ausgezahlten Versicherungsleistungen nicht höher als die Beitragsrückerstattung, gilt das Jahr als schadenfrei. Solche Versicherungsleistungen für 2009 werden wir auf die Höhe Ihrer Beitragsrückerstattung für 2009 anrechnen. Dabei gilt jedes Einreichen von Kostenbelegen als eine Anspruchstellung.
- Ununterbrochener Versicherungsschutz
Für die versicherte Person hat für die schadenfreien Versicherungsjahre ununterbrochen Versicherungsschutz mit vollem vertraglichen Leistungsanspruch nach einem der anspruchsberechtigten Tarife bestanden. Bei unterjährigem Versicherungsbeginn zählt das erste Versicherungsjahr als vollständiges, anrechenbares Jahr für die Beitragsrückerstattung.
- Kein Beitragsrückstand in 2009
Im Kalenderjahr 2009 wurde nicht mehr als eine Mahnung wegen Beitragsrückstands versandt.
- Keine Kündigung bis 01.01.2011
Mindestens ein anspruchsberechtigter Tarif ist bis zum 01.01.2011 oder bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses wegen Versicherungspflicht oder Tod versichert.
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