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Details zur Beitragsrückerstattung im Jahr 2012 bei Schadenfreiheit
Zusätzlich zur Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten können Sie sich bei Schadenfreiheit in Ihrem Versicherungsschutz in den Tarifen 100, 101, 102, 103, 105, 110, 120, 121, 150 – 180, 182, BA1 - BA9, PSKV in den Tarifen der Tarifgruppen T, A, P und G sowie in den Basistarifen, sofern diese mit dem Tarif 402 versichert sind, für eine der folgenden Beitragsrückerstattungen entscheiden:
Jahres-Rückerstattung
Wählen Sie die Jahres-Rückerstattung, so erhalten Sie weitere Teile der von Ihnen für die vorgenannten Tarife für das Versicherungsjahr 2011 gezahlten Beiträge gemäß nachstehender Tabelle ausgezahlt.
Beitragsermäßigung im Alter
Sie können sich auch für eine Beitragsermäßigung im Alter entscheiden. In diesem Fall erhalten Sie eine Direktgutschrift in der gleichen Höhe wie die Jahres-Rückerstattung sowie einen Bonus von 50 %. Diese Direktgutschrift sowie der Bonus werden für eine Absenkung Ihres Beitrags nach Vollendung des 65. Lebensjahres verwendet. Damit Sie sich unbesorgt für diesen Weg entscheiden können, haben wir umfangreiche Garantien für Sie vorgesehen.
Schadenfreiheit für
Versicherungsjahr(e) | Jahres-
Rückerstattung | .....Gutschrift zur Beitragsermäßigung
oder ...........im Alter inkl. 50 % Bonus |  |
| 2011 (auch bei unterjährigem Beginn) | 1/12 | .1,5/12 | der Beiträge |
| 2010 - 2011 | 2/12 | _.3/12 | der Beiträge |
| 2009 - 2011 | 2/12 | _.3/12 | der Beiträge |
| 2008 - 2011 | 3/12 | 4,5/12 | der Beiträge |
| 2007 - 2011 | 4/12 | _.6/12 | der Beiträge |
Die jeweilige Rückerstattung bezieht sich auf die Beiträge (ohne gesetzlichen Zuschlag), die für das Versicherungsjahr 2011 für die anspruchberechtigten Tarife gezahlt werden, wobei in den Tarifgruppen T, A, P und G sowie in den Ausbildungstarifen und Basistarifen nur 70 % des Beitrags in die Berechnung eingehen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit:
- Kostenbewusstes Verhalten für 2012
Die Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten für das Jahr 2012 sind erfüllt.
- Schadenfreiheit
Für die genannten Versicherungsjahre wurden keine Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus einem der in dem jeweiligen Jahr anspruchsberechtigten Tarife gestellt. Dabei bleiben Leistungen für stationäre Behandlungen sowie die Gewährung von Ersatz-Krankenhaustagegeld unberücksichtigt.
Ein Jahr gilt auch als schadenfrei, wenn die berücksichtigten Versicherungsleistungen nicht höher als die Jahres-Rückerstattung oder Direktgutschrift sind. Solche Versicherungsleistungen für 2011 werden wir auf die Höhe Ihrer Beitragsrückerstattung für 2011 anrechnen.
- Ununterbrochener Versicherungsschutz
Für die versicherte Person hat für die schadenfreien Versicherungsjahre ununterbrochen Versicherungsschutz mit vollem vertraglichen Leistungsanspruch nach einem der in dem jeweiligen Jahr anspruchsberechtigten Tarife bestanden. Bei unterjährigem Versicherungsbeginn zählt das erste Versicherungsjahr als vollständiges, anrechenbares Jahr für die Beitragsrückerstattung.
- Kein Beitragsrückstand in 2011
Im Kalenderjahr 2011 wurde nicht mehr als eine Mahnung wegen Beitragsrückstands versandt.
- Keine Kündigung bis 01.01.2013
Mindestens ein anspruchsberechtigter Tarif ist bis zum 01.01.2013 oder bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses wegen Versicherungspflicht oder Tod versichert.
Regelungen und Garantien bei Verzicht auf die sofortige Auszahlung der Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit
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