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LKH.home   Krankenversicherung    Beitragsrückerstattung    Beitragsrückerstattung mit Auszahlung im Jahr 2011    Regelungen und Garantien 2011   
 
Die Regelungen und Garantien für die Beitragsrückerstattung zur Beitragsermäßigung im Alter:

Wählen Sie die Beitragsermäßigung im Alter, erhalten Sie eine Direktgutschrift und einen Extra-Bonus von 50% dieser Direktgutschrift.

  • Sie können jedes Jahr neu festlegen, ob Sie die Jahres-Rückerstattung oder die Beitragsermäßigung im Alter wünschen.
  • Die Direktgutschrift und der Extra-Bonus werden verzinst für Sie angesammelt. Mit 65 Jahren erhalten Sie eine zeitlich unbefristete Beitragssenkung.
  • Sollten Sie wieder versicherungspflichtig werden, können Sie zwischen Auszahlung oder einer Anrechnung auf eine Zusatzversicherung wählen.
Art und Höhe der Gewährung

Sie erhalten im Oktober 2011 für die jeweiligen in Ihrem Vertrag versicherten Personen nach Maßgabe der folgenden Regelungen eine Direktgutschrift sowie einen Bonus:

Diese Direktgutschrift wird in der gleichen Höhe wie bei der Jahres-Rückerstattung, jedoch ggf. nach Verrechnung mit Leistungen dem Deckungskapital zugeführt. Weiterhin wird bei dieser Art der Beitragsrückerstattung ein Bonus in Höhe von 50 % der nach eventueller Verrechnung mit Leistungen verbleibenden Direktgutschrift dem Deckungskapital zugeführt.

Für im Versicherungsvertrag ggf. mitversicherte Kinder, die bei der LKH beitragsfrei in der privaten Pflegepflichtversicherung mitversichert sind, werden diese Direktgutschrift und der Bonus zur Verwendung für den Versicherungsnehmer gutgeschrieben, sofern der Versicherungsnehmer gleichzeitig versicherte Person in Krankheitskosten- oder Pflegekrankenversicherungen ist.

Diese Form der Beitragsrückerstattung muss vom Versicherungsnehmer bis zum 30.09.2011 gewählt werden. Ansonsten gilt die Jahres-Rückerstattung als vereinbart.

Verwendung zur Beitragssenkung

Diese Direktgutschrift sowie der Bonus und die Verzinsungen hierauf werden ab Vollendung des 65. Lebensjahres der versicherten Person jeweils zum nachfolgenden 1. Januar zur sofortigen, zeitlich unbefristeten Beitragssenkung in deren Krankheitskosten- oder Pflegekrankenversicherungen bis zu einem Absinken der jeweiligen Prämie auf 0,- € eingesetzt.
Für hieraus gewährte Ermäßigungen gelten in Bezug auf Tarifwechsel, Beitragsänderungen und Verzinsung die Regelungen für Ermäßigungen aus dem gesetzlichen Zuschlag nach § 12 Abs. 4a VAG.

Garantien
  1. Die Beitragsermäßigungen aus dieser Direktgutschrift sowie dem Bonus werden zusätzlich zu Beitragsermäßigungen aus Unternehmensmitteln, aus den Direktgutschriften nach § 12a VAG und aus dem gesetzlichen Zuschlag nach § 12 Abs. 4a VAG gewährt.
  2. Vor Gewährung der Beitragsermäßigungen erfolgt jährlich eine Verzinsung dieser Direktgutschrift, des Bonus und der hierauf bereits gewährten Verzinsungen analog zu den Regelungen für die Direktgutschriften nach § 12a Abs. 1 VAG.
  3. Tritt für eine versicherte Person Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein, bevor diese Direktgutschrift zur Beitragssenkung eingesetzt wurde, kann der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Eintrittes der Versicherungspflicht verlangen, dass für die versicherte Person diese Direktgutschrift ausgezahlt wird. Verlangt er dies nicht, bleibt das durch diese Direktgutschrift, den Bonus und die hierauf bereits gewährten Verzinsungen angesammelte Deckungskapital für künftige Beitragssenkungen in Krankheitskosten- oder Pflegekrankenversicherungen der LKH erhalten.
  4. Verstirbt die versicherte Person, bevor diese Direktgutschrift zur Beitragssenkung eingesetzt wurde, wird diese Direktgutschrift ausgezahlt.

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