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LKH.home   Aktuelles    Bürgerentlastungsgesetz   
 
Neue Steuervorteile nutzen
Mitteilung der Steueridentifikationsnummer

Die gute Nachricht: Durch das Bürgerentlastungsgesetz sparen viele Kunden der LKH Steuern. Ab 2010 können sie ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung größtenteils von der Steuer absetzen.

In diesem Zusammenhang ist die LKH verpflichtet, die berücksichtigungsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übermitteln. Zur ordnungsgemäßen Datenübermittlung benötigen wir die Steueridentifikationsnummer aller versicherter Personen (§139b der Abgabenordnung).

Jede versicherte Person, für die ein entsprechender Versicherungsschutz bei der LKH besteht, hat ein Anschreiben erhalten, mit dem das Einverständnis zur Datenübermittlung eingeholt und die Steueridentifikationsnummer abgefragt wird. LKH-Kunden können Ihre Angaben entweder mit dem Formular auf dem Postweg zurücksenden oder die Angaben online über die gesicherte Verbindung übermitteln.

Wichtige Fragen und Antworten.
 

 

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