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03.12.2009: Neuer Privat-Schutz der LKH
Der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) bietet ab Dezember 2009 den neuen Privat-Schutz an, einen Kompakttarif für die private Krankenvollversicherung.
Der neue Privat-Schutz richtet sich an Arbeitnehmer und Selbstständige, die einen ausgewogenen Schutz in der privaten Krankenversicherung wünschen. Die Leistungsschwerpunkte bieten alle Vorteile eines Privatpatienten:
Ärztliche Behandlungen werden bis zum Regelhöchstsatz erstattet, bei ambulanten Operationen ist eine Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ möglich. Der neue Tarif umfasst alle schulmedizinisch anerkannten Naturheilverfahren. Behandlungen beim Heilpraktiker trägt der Privat-Schutz zu 90 Prozent. Brillengläser, -gestelle und Kontaktlinsen werden bis zu 250 Euro innerhalb von zwei Jahren erstattet. Zahnersatz (auch Inlays oder Implantate) und Kieferorthopädie werden zu 70 Prozent erstattet.
Chefarztbehandlung sowie das Ein- oder Zweibettzimmer können als Wahlleistungen über den Krankenhauskostentarif 400V abgeschlossen werden. Bei Verzicht auf den Chefarzt oder die gesonderte Unterkunft lassen sich diese Leistungen in ein Ersatzkrankenhaustagegeld umwandeln. Außerdem profitieren auch Versicherte im neuen Privat-Schutz von der attraktiven Beitragsrückerstattung der LKH für kostenbewusstes Verhalten und für Schadenfreiheit. Und: Sollte sich die Lebenssituation des Versicherten ändern, lässt sich der Versicherungsschutz bei der LKH anpassen.
Mit dem neuen Privat-Schutz hat die LKH ihr Tarifhaus sinnvoll ausgebaut und bietet in jedem Preissegment eine ideale Absicherung in der privaten Krankenversicherung.
Ansprechpartner für die Presse:
Lisa Stadie
Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
Uelzener Str. 120
21335 Lüneburg
Tel.: 04131 / 725-489
Fax: 04131 / 403 402
E-Mail: Presse@LKH.de
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