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Veröffentlichung von Daten zu geschlechtsabhängigen Beiträgen

Für Männer und Frauen können unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unterschiedliche Versicherungsbeiträge kalkuliert werden. Wir verweisen hierzu auf die in den Blättern des DGVFM veröffentlichten Herleitungen der von der LLH verwendeten Sterbetafeln („Bestimmung einer angemessenen Sterbetafel für Lebensversicherungen mit Todesfallcharakter“, Horst Loebus, Blätter der DGVFM, Band XXI, Heft 4, Oktober 1994 sowie „Herleitung der DAV-Sterbetafel 2004 R für Rentenversicherungen“, Marcus Bauer, Blätter der DGVFM, Band XXVII, Heft 2, Oktober 2005) sowie auf die Ausarbeitungen der DAV unter http://www.aktuar.de/download/dav/veroeffentlichungen/20080121_Veroeffentlichung_AGG.pdf.
Mit diesen versicherungsmathematischen und statistischen Daten wird die Geschlechtsabhängigkeit der maßgeblichen Rechnungsgrundlagen zur Bestimmung der Beiträge nachgewiesen.

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