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LKH.home   Krankenversicherung    Beitragsrückerstattung    Detail schadenfrei in 2009   
 
Details zur Beitragsrückerstattung im Jahr 2009 bei Schadenfreiheit

Zusätzlich zur Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten zahlen wir bei Schadenfreiheit in Ihrem Versicherungsschutz in den Tarifen 100, 101, 102, 103, 105, 110, 120, 121, 150 – 180, 182 sowie in den Tarifen der Tarifgruppen T, A und G weitere Teile Ihrer für diese Tarife für das Versicherungsjahr 2008 gezahlten Beiträge zurück.

Sie erhalten automatisch Ende Oktober 2009, je nach Dauer der Schadenfreiheit und nach Tarif folgende Anteile der Beiträge (ohne den gesetzlichen Zuschlag) zurück, wobei die Beiträge in den Tarifgruppen T, A und G nur zu 65% eingehen:

Schadenfreiheit für Versicherungsjahr(e)
Tarif 105, T4, G3
andere o.g. ambulante Tarife
2008 (auch bei unterjährigem Beginn)
2/12
2/12
der Beiträge
2007 - 2008
2/12
3/12
der Beiträge
2006 - 2008
3/12
3/12
der Beiträge
2005 - 2008
3/12
3/12
der Beiträge
2004 - 2008
4/12
5/12
der Beiträge
2003 - 2008
5/12
6/12
der Beiträge

Die Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit ist an Voraussetzungen geknüpft:

  • Kostenbewusstes Verhalten für 2009
    Die Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten für das Jahr 2009 sind erfüllt.
  • Schadenfreiheit
    Für die genannten Versicherungsjahre wurden keine Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus einem der anspruchsberechtigten Tarife gestellt.

    Werden für ein Versicherungsjahr einmalig Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus einem der angegebenen Tarife gestellt und sind die ausgezahlten Versicherungsleistungen nicht höher als die Beitragsrückerstattung, gilt das Jahr als schadenfrei. Solche Versicherungsleistungen für 2008 werden wir auf die Höhe Ihrer Beitragsrückerstattung für 2008 anrechnen. Dabei gilt jedes Einreichen von Kostenbelegen als eine Anspruchstellung.

  • Ununterbrochener Versicherungsschutz
    Für die versicherte Person hat für die schadenfreien Versicherungsjahre ununterbrochen Versicherungsschutz mit vollem vertraglichen Leistungsanspruch nach einem der anspruchsberechtigten Tarife bestanden. Bei unterjährigem Versicherungsbeginn zählt das erste Versicherungsjahr als vollständiges, anrechenbares Jahr für die Beitragsrückerstattung.

  • Kein Beitragsrückstand in 2008
    Im Kalenderjahr 2008 wurde nicht mehr als eine Mahnung wegen Beitragsrückstands versandt.

  • Keine Kündigung bis 01.01.2010
    Mindestens ein anspruchsberechtigter Tarif ist bis zum 01.01.2010 oder bis zur Beendigung des Versicherungsverhältnisses wegen Versicherungspflicht oder Tod versichert.
     

 

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Detail schadenfrei in 2009