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LKH.home   Krankenversicherung    Beitragsrückerstattung    Beitragsrückerstattung mit Auszahlung im Jahr 2010   
 
Sie möchten im Jahr 2010 Beitragsrückerstattungen erhalten?

1. Kostenbewusstes Verhalten vom 01.09.2008 bis 31.08.2009 lohnt sich Monat für Monat

Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten wird direkt ab Versicherungsbeginn monatlich bei der Abbuchung Ihrer Beiträge berücksichtigt und lohnt sich daher sofort.

Sie beträgt für jede versicherte Person 5 % des tariflichen Beitrages für die ambulanten, zahnärztlichen und stationären Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung mit Ausnahme der Tarife der Ausbildung- und Auslandsreise-Krankenversicherung sowie der verbandseinheitlichen Standard- und Basistarife, soweit diese nicht gleichzeitig mit dem Tarif 402 versichert sind.

Kostenbewusstes Verhalten - das bedeutet für Sie:

  • Sie erteilen uns durchgehend eine Einzugsermächtigung.
  • Für die jeweilige versicherte Person werden höchstens 2 x Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus der Krankheitskostenversicherung gestellt.
Detaillierte Regelungen zur Beitragsrückerstattung im Jahr 2010 bei kostenbewusstem Verhalten

Selbstverständlich wollen wir weder die Zahl Ihrer Arztbesuche noch der sonstigen Leistungen begrenzen!

Für die Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten ist nicht die Höhe, sondern lediglich die Häufigkeit des Einreichens von Kostenbelegen wichtig:

Wenn Sie Rechnungen und Rezepte gesammelt einreichen, ermöglichen Sie uns dadurch eine rationelle und kostengünstige Verwaltung. Das lohnt sich für Sie!


2. Schadenfreiheit für 2009 lohnt sich darüber hinaus als jährliche Rückerstattung

Zusätzlich zur Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten zahlen wir bei Schadenfreiheit in Ihrem Versicherungsschutz in den Tarifen 100, 101, 102, 103, 105, 110, 120, 121, 150-180, 182, in den Tarifen der Tarifgruppen T, A, P und G sowie in den Basistarifen, sofern diese mit dem Tarif 402 versichert sind, weitere Teile Ihrer hierfür gezahlten Beiträge zurück.

Sie erhalten je nach Dauer der Schadenfreiheit und nach Tarif folgende Anteile der Beiträge (ohne den gesetzlichen Zuschlag) zurück, wobei die Beiträge in den Tarifgruppen T, A, P und G sowie in den Basistarifen nur zu 65% eingehen:

Schadenfreiheit für
Versicherungsjahr(e)
Tarif 105,
T4, P4, G3
andere o.g. ambulante Tarife
2009 (auch bei unterjährigem Beginn)
2/12
2/12
der Beiträge
2008 - 2009
2/12
3/12
der Beiträge
2007 - 2009
3/12
3/12
der Beiträge
2006 - 2009
3/12
3/12
der Beiträge
2005 - 2009
4/12
5/12
der Beiträge
2004 - 2009
5/12
6/12
der Beiträge

Detaillierte Regelungen zur Beitragsrückerstattung im Jahr 2010 bei Schadenfreiheit

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