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Steuern sparen – Zukunft sichern: LLH-Direktversicherung!

Jeder weiß, dass die gesetzliche Rente ergänzt werden muss! Die Direktversicherung als Entgeltumwandlung ist eine der interessantesten Möglichkeiten für Ihre zusätzliche Altersvorsorge. Obendrein wird sie umfassend staatlich gefördert!

Einfach und effizient für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Sie als Arbeitnehmer ist die LLH-Direktversicherung die ideale Vorsorge für’s Alter. Ein „kleiner“ Aufwand bringt Ihnen „große“ Leistungen!

Es funktioniert ganz einfach: Ihr Arbeitgeber schließt für Sie eine LLH-Rentenversicherung ab. Ohne Gesundheitsprüfung erhalten Sie im Ruhestand eine Rente – lebenslang!

Übrigens: Arbeitgeber schätzen die Direktversicherung bei der LLH als einfaches aber effizientes Instrument, um ihren Angestellten eine Altersversorgung zu bieten! Besonders interessant ist die Direktversicherung als „Entgeltumwandlung“. So können Mitarbeiter ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand motiviert werden!


Ihre Beiträge sind in 2009 bis zu 4.392 € steuerfrei:
Bei einer Entgeltumwandlung überweist Ihr Arbeitgeber direkt aus Ihrem – noch unversteuertem - Gehalt die Beiträge an die LLH. Bis zu 4 % der Beitrags­bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung pro Jahr können steuerfrei angelegt werden (2009: 2.592 €). (§ 3 Nr. 63 EStG)

Dieser steuerfreie Betrag erhöht sich um weitere 1.800 € jährlich, wenn die Direktversicherungszusage nach dem 31.12.2004 erteilt wurde. Weitere Voraussetzung: Für Sie werden im selben Jahr keine Beiträge nach dem „alten“ Direktversicherungsmodell (§ 40 b Abs. 1 und 2 EStG a.F.) pauschal versteuert.

In 2009 können Sie damit insgesamt Beiträge bis zu 4.392 € (2.592 € + 1.800 €) steuerfrei investieren!

Bis zu 2.592 € sozialabgabenfrei
Die Direktversicherungsbeiträge sind im Rahmen der 4 %-Grenze (2009: 2.592 €) sozialabgabenfrei.

Clever vermögenswirksame Leistungen einsetzen!
Besonders lukrativ wird die Direktversicherung, wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Dadurch, dass Sie auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen keine Steuern mehr zahlen, erhöht sich Ihr Profit erheblich.

Ihr Arbeitsverhältnis endet?
Sollte das Arbeitsverhältnis beendet oder der Job gewechselt werden, können Sie den Vertrag problemlos zum neuen Arbeitgeber „mitnehmen“ oder auch selbst fortsetzen.

Ihr Arbeitgeber übernimmt die Beiträge:
Eine Direktversicherung kann auch als Versorgungszusage abgeschlossen werden. Dann bringt Ihr Arbeitgeber die Beiträge zur LLH-Direktversicherung auf. Alle Aufwendungen und Leistungen sind für Ihren Arbeitgeber umsatzsteuerfrei. In der Regel müssen die Ansprüche aus der Direktversicherung nicht aktiviert werden. Außerdem gelten diese Beiträge als Betriebsausgaben und mindern so den steuerpflichtigen Gewinn.


Sicher und ertragreich vorgesorgt!
Im Ruhestand erhalten Sie Ihre lebenslange LLH-Rente. Auf Wunsch ist natürlich auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich.

Im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung versteuern Sie die Versicherungsleistung mit Ihrem indivi­duellen Steuersatz. Jedoch ist der Einkommensteuersatz im Ruhestand häufig deutlich niedriger als während des Erwerbslebens.

Aus Ihrem „kleinen“ Aufwand ist nun eine „große“ Leistung geworden!

 
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