Zum 01. Januar 2024 wurde das E-Rezept für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen verbindlich eingeführt. Die PKV ist von dieser Regelung nicht betroffen, für Privatversicherte bleibt also vorerst alles wie gehabt.
Wie bisher können problemlos alle verordneten Arzneimittel über die Privatrezepte in Papierform in der Apotheke eingelöst werden.