25.03.2021

Corona-Hygienepauschale: PKV-Extravergütung verlängert

Ärzte und Psychotherapeuten können weiterhin bei Privatpatienten und Selbstzahlern je Sitzung erhöhte Hygienemaßnahmen abrechnen: Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hatte dazu mit der Bundesärzte- sowie der Bundeszahnärztekammer im Frühjahr einen Vergütungszuschlag abgestimmt. Die sogenannte Corona-Hygienepauschale wurde nun noch einmal bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Versicherer erstatten den Zuschlag
Ärzte können auf dieser Grundlage eine Hygienepauschale von 6,41 Euro abrechnen. Diese Abrechnungsempfehlung ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Zahnärzte können eine Corona-Hygienepauschale von 6,19 Euro abrechnen. Privatversicherte, die eine (Zahn-) Arztrechnung mit diesen Positionen bei ihrem Versicherungsunternehmen einreichen, bekommen die Pauschale im versicherten Umfang erstattet.

Verlängert wurde zudem eine Vereinbarung rund um die Erbringung von telemedizinischen Leistungen in der Psychotherapie. Auch sie gilt nun bis zum 30. Juni 2021: Psychotherapeuten können bis dahin auf den sonst erforderlichen unmittelbaren persönlichen Erstkontakt unter Berücksichtigung der für sie geltenden berufsrechtlichen Vorgaben mit dem Patienten verzichten, wenn sie Videosprechstunden anbieten und abrechnen möchten.

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