Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung
24.11.2022 - Kategorie: Coronavirus
Dank der Corona-Sonderregelung können Patient*innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, volle Wartezimmer vermeiden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass telefonische Krankschreibungen weiterhin bis zum 31. März 2023 möglich sind.
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