25.08.2022

​Kostenbewusstsein wird belohnt - Stichtag 31.8.2022 beachten!

Wussten Sie, dass wir Ihr kostenbewusstes Verhalten in Form einer Beitragsrückerstattung belohnen? Sie gilt für alle Tarife der LKH-Vollversicherung.

Die Rückerstattung beträgt 5 % des Beitrages für den ambulanten, stationären sowie zahnärztlichen Versicherungsschutz. Werden alle Voraussetzungen für Kostenbewusstsein erfüllt, berücksichtigen wir dies direkt beim Abbuchen der Beiträge.



Die wichtigsten Schritte sind:

  • Zwischen dem 01.09. – 31.08. eines Jahres werden höchstens zwei Mal Ansprüche auf Versicherungsleistungen eingereicht (maßgeblich ist der Posteingang bei der LKH, bei Einreichung mit der App "Meine LKH" der elektronische Versand).
  • Für Ihre Versicherungsbeiträge besteht ein aktives Lastschriftverfahren.

Die genauen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.

Kontakt
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg
Tel. 04131 725-0
Fax 04131 403402
E-Mail: info@lkh.de

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