09.04.2021

Pflege: Wiederaufnahme der Hausbesuche

Die Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit wird aktuell neu geregelt.

Ab April können Hausbesuche wieder stattfinden, wenn bestimmte Kriterien ausgeschlossen werden können. Bei den persönlichen Begutachtungen sind dann besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Fälle, in denen aufgrund der Ausschlusskriterien kein Hausbesuch möglich ist, werden digital mittels Telefoninterview und vorhandener Unterlagen begutachtet.

Die Gutachterinnen und Gutachter von MEDICPROOF prüfen anhand klar definierter Kriterien, ob sie bei der versicherten Person einen Hausbesuch durchführen können, oder ob eine digitale Begutachtung notwendig ist. Die Ausschlusskriterien für einen Hausbesuch sind:

  • Bestimmte Vorerkrankungen
  • Verdacht oder Vorliegen einer Corona-Infektion
  • Sieben-Tage-Inzidenz

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert muss mindestens 14 Tage in Folge unter 50 liegen, damit ein Hausbesuch erfolgen kann. Außerdem führen die Gutachterinnen und Gutachter regelmäßig an Hausbesuchs-Tagen einen Schnell-/Selbsttest durch. Sie haben Fragen zur Begutachtung? Der medizinische Dienst MEDICPROOF hilft Ihnen gerne weiter.

Kontakt
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg
Tel. 04131 725-0
Fax 04131 403402
E-Mail: info@lkh.de

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