Die Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit finden aktuell überwiegend digital statt. Pflegebedürftige werden also mittels Telefoninterview und vorhandener Unterlagen beurteilt.
Sofern Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden, kann auf Wunsch auch ein Hausbesuch erfolgen. Dafür sollten alle teilnehmenden Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, auf ausreichend Abstand achten und für eine gute Durchlüftung der Räume sorgen. Außerdem dürfen für die persönliche Begutachtung keine Ausschlusskriterien vorliegen.
Ein Hausbesuch kann nicht erfolgen, wenn:
- bestimmte Vorerkrankungen seitens des Versicherten vorliegen und somit ein erhöhtes Risiko besteht (etwa bei einer Immunschwäche oder bei fortgeschrittener neurologischer Herz-, Lungen- oder Nierenerkrankung)
- regionale und/oder behördliche Einschränkungen vorliegen (z. B. wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert dauerhaft zu hoch ist)
- eine der teilnehmenden Personen unter einer Corona-Infektion leidet oder der Verdacht besteht
Liegt keines dieser Ausschlusskriterien vor, kann eine Begutachtung im Wohnumfeld erfolgen. Nähere Informationen sowie Fragen und Antworten zu aktuellen Regelungen der Begutachtung lesen Sie unter medicproof.de.