Zum Jahreswechsel wird erneut die Beitragsbemessungsgrenze erhöht. Ab dem 01. Januar 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 5.175,00 € (2023: 4.987,50 €). Viele Privatversicherte zahlen durch ihre langjährige Mitgliedschaft in der PKV und durch die Anrechnung der Altersrückstellungen weniger als den Höchstbeitrag, der in der GKV gilt.