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Die Beitragsrückerstattungen der LKH

  • Welche Beitragsrückerstattungen bietet die LKH?

    Als vollversichertes Mitglied können Sie von unseren Beitragsrückerstattungen für kostenbewusstes Verhalten sowie für Schadenfreiheit bzw. Leistungsfreiheit profitieren und somit Teile Ihres Beitrages zurückerhalten.

Beitragsrückerstattung für kostenbewusstes Verhalten

  • Wie verhalte ich mich kostenbewusst?

    Wenn Sie in dem Zeitraum vom 01.09. - 31.08. des Folgejahres Ihre Kostenbelege sammeln und höchstens 2 x Ansprüche auf Versicherungsleistung stellen, sowie am Lastschriftverfahren teinehmen.

    Somit sparen Sie Monat für Monat einen Teil Ihres Tarifbeitrages, ohne auf Arztbesuche verzichten zu müssen.

  • Wie wird mir die Beitragsrückerstattung gewährt?

    Von Ihrem monatlichen Beitrag werden 5 % Ihrer ambulanten, zahnärztlichen und stationären Tarifbeiträge abgezogen.

Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit (Versicherungsbeginn ab 2013)

  • Was bietet mir die Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit?

    Mit dieser Beitragsrückerstattung können Sie zusätzlich zur Beitragsrückerstattung für kostenbewusstes Verhalten bis zu 40 % Ihres ambulanten und zahnärztlichen Tarifbeitrages zurückerhalten.

  • Wann bin ich leistungsfrei?

    Leistungsfreiheit bedeutet, dass Sie für ein Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) keine Kostenbelege einreichen.

    Ausnahmen bilden Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, sofern diese auf einer gesonderten Rechnung ausgewiesen werden. Leistungen für stationäre Behandlungen sowie für Ersatz-Krankenhaustagegeld bleiben von der Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit unberücksichtigt und können weiterhin in Anspruch genommen werden.

  • Wie wird mir die Beitragsrückerstattung gewährt und wie hoch ist diese?

    Die Beitragsrückerstattung wird direkt bei der monatlichen Beitragsabbuchung gutgeschrieben.

    Die Höhe der Beitragsrückerstattung richtet sich sowohl nach den versicherten Tarifen als auch nach den leistungsfreien Jahren.

    Es wird nach folgenden Stufen unterteilt:

    BR-Stufe (max. 5)Prozentsatz der BR-Stufe
    00 %
    115 %
    225 %
    330 %
    435 %
    540 %


    Neue Mitglieder kommen ab Versicherungsbeginn in den Genuss dieser Beitragsrückerstattung in Höhe von 10 %.

  • Was passiert, wenn ich trotzdem Rechnungen einreiche?

    Wenn Sie bereits für das erste Jahr ab Versicherungsbeginn Rechnungen einreichen, dann müssen Sie die bereits gewährte Beitragsrückerstattung in Höhe von 10 % zurückzahlen. Weiterhin verlieren Sie im Folgejahr den Anspruch auf die BR-Stufe 1 (15 %) denn Ihre BR-Stufe bleibt im Folgejahr die BR-Stufe 0 (Rückerstattung 0 %).

    Das Einreichen von Kostenbelegen kann für Sie also nicht nur Rückzahlungen der Beitragsrückerstattung für das nicht-leistungsfreie Jahr zur Folge haben. Sie fallen auch noch um zwei BR-Stufen zurück (bis die Stufe 0 erreicht ist), was sich negativ auf die Folgejahre auswirkt.

    Tipp: Wenn Sie uns Kostenbelege zur Erstattung vorlegen, dann nur für das laufende Jahr. Damit gefährden Sie nicht Ihre vergangenen leistungsfreien Jahre.

  • Was muss ich bei Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beachten?

    Die Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit kann Ihnen wie bereits erwähnt erhalten bleiben, obwohl Sie Versicherungsleistungen für Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen in Anspruch nehmen.

    Die Vorsorgeuntersuchungen müssen dann zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen dienen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Schutzimpfungen und Impfstoffe müssen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) entsprechen, ausgenommen sind beruflich bedingte Impfungen und Reiseschutzimpfungen.

    Wichtig: Reichen Sie bitte immer eine gesonderte Rechnung ein, die neben der gezielten Vorsorgeuntersuchungen bzw. der Schutzimpfung keine weiteren Kostenpositionen enthält.

Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit (Versicherungsbeginn vor 2013)

  • Welchen Vorteil habe ich von der Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit?

    Zusätzlich zur Beitragsrückerstattung für kostenbewusstes Verhalten können Sie von unserer Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit profitieren. Dadurch können Sie bis zu 4 Monatsbeiträge im ambulanten Versicherungsschutz zurückerhalten.

  • Wann bin ich schadenfrei?

    Schadenfreiheit bedeutet, dass für ein Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) keine Rechnungen eingereicht werden, deren Erstattungsbeträge insgesamt höher sind als Ihre Beitragsrückerstattung. Bis zur Höhe Ihrer Beitragsrückerstattung werden etwaige Leistungsansprüche mit dieser verrechnet.

    Leistungen für stationäre Behandlungen sowie für Ersatz-Krankenhaustagegeld bleiben dabei unberücksichtigt und können weiterhin in Anspruch genommen werden.

  • Wie erfolgt die Auszahlung und wie hoch ist diese?

    Sie bekommen bei Schadenfreiheit Teile Ihrer gezahlten Beiträge im Oktober des Folgejahres zurück.

    Die Höhe der Beitragsrückerstattung richtet sich sowohl nach den schadenfreien Jahren als auch nach den versicherten Tarifen.

    Schadenfreie Versicherungsjahr(e)Jahres-Rückerstattung
    Laufendes Jahr2/12 der Tarifbeiträge
    12/12 der Tarifbeiträge
    22/12 der Tarifbeiträge
    33/12 der Tarifbeiträge
    44/12 der Tarifbeiträge
  • Was passiert, wenn ich trotzdem Rechnungen einreiche?

    Wenn Sie schadenfrei sind und Anspruch auf Leistungen stellen, die höher sind als Ihre Beitragsrückerstattung, beginnt die Staffel der schadenfreien Versicherungsjahre wieder bei 0.

    Bevor Sie uns Ihre Kostenbelege zur Erstattung vorlegen, sollten Sie also prüfen, wie hoch Ihre Beitragsrückerstattung ist und ob sich eine Einreichung für Sie lohnt.