Die privaten Krankenversicherungen binden sich und ihre Versicherten schrittweise in die digitalen Strukturen des Gesundheitswesens ein. Auch wir bereiten uns darauf vor, unseren Versicherten eine verlässliche Teilhabe an diesen Strukturen zu bieten. Zur sicheren Nutzung der dafür aufgebauten staatlichen Telematikinfrastruktur (TI) brauchen privat Krankenversicherte eine digitale Identität. Erzeugt werden muss diese aus der persönlichen KVNR.
Gut zu wissen: Die KVNR ist nicht identisch mit Ihrer Versicherungsnummer bei der LKH. Diese gilt – unabhängig von der KVNR – unverändert weiter. Die KVNR wird durch eine vom Gesetzgeber vorgesehene Vertrauensstelle individuell und einmalig vergeben und ist ein Leben lang gültig. Unabhängig davon, wo Sie versichert sind. Die Basis dafür bietet die Rentenversicherungsnummer (RVNR).
Die KVNR ist der erste Schritt für Ihre digitale Identität. Im Verlauf des Jahres 2023 werden wir damit beginnen, Ihnen dadurch einen Zugang zu den digitalen Services im Gesundheitswesen zu ermöglichen.
Die Anbindung an die TI bietet Ihnen einen sicheren und schnellen Austausch mit allen Akteuren des Gesundheitswesens: Dazu zählen Personen oder Institutionen wie zum Beispiel Ärztinnen oder Ärzte und andere Leistungserbringer*innen. Außerdem machen Sie sich damit bereit für neue digitale Anwendungen wie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA).
Gerne erstellen wir Ihre KVNR durch die Vertrauensstelle. Ihr Mitwirken ist dabei entscheidend: Damit wir Ihre persönliche KVNR für Sie beantragen können, benötigen wir die abgefragten Informationen von Ihnen.
Bitte senden Sie uns dafür das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular zeitnah zurück. Nutzen Sie dafür gerne den vorbereiteten Briefumschlag.
LKH E-Health
Postfach 10 04 51
96056 Bamberg
Machen Sie mit: Ohne Ihre Angaben können wir die KVNR nicht für Sie einrichten.
KVNR, RVNR, TI – wir erklären Ihnen die Hintergründe und Ziele der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Damit Sie Zugang zur TI und zu den daran gebundenen Anwendungen erhalten können, brauchen Sie eine kartenlose digitale Identität. Die KVNR ist nicht identisch mit Ihrer bisherigen Versicherungsnummer bei der LKH. Diese gilt – unabhängig von der KVNR – unverändert weiter.
Mit der digitalen Identität, die auf der KVNR basiert, können Sie zukünftig Anwendungen wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen, sodass Ihnen medizinisch relevante Informationen (z. B. ein Arztbrief oder weiterführende Informationen zu den Befunden) digital durch den/die Leistungserbringer*in zur Verfügung gestellt werden können.
Die einheitliche KVNR gilt ein Leben lang und wird auch nach einem Wechsel der Krankenversicherung von der neuen Versicherung beibehalten. Zuständig für die Vergabe ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Vertrauensstelle.
Wenn zu Ihrer Person eine KVNR existiert, wird diese auch weiterhin genutzt. Leider reicht jedoch die Mitteilung Ihrer bestehenden KVNR an uns nicht aus. Wir benötigen die angefragten Angaben von Ihnen, um die Richtigkeit der KVNR zu prüfen. Nach erfolgreicher Prüfung wird diese KVNR für Sie weiterverwendet.
Wir benötigen Ihre Daten, um für Sie eine KVNR zu beantragen. Diese einmalige und nur für Sie vergebene Nummer wird Ihr Schlüssel für den Zugang zu später folgenden Digitalisierungsmaßnahmen.
Die KVNR wird auf Grundlage der RVNR vergeben. Daher wird für die Beantragung zuerst die RVNR bei der Deutschen Rentenversicherung für Sie abgerufen. Für diesen Abruf benötigen wir die abgefragten Informationen.
Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzerinnen und Nutzer Zugang erhalten. Dazu zählen Personen oder Institutionen wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte und andere Leistungserbringer*innen sowie Krankenversicherungen und deren Versicherte.
Die TI bietet Versicherten und Leistungserbringer*innen verschiedene Anwendungen, z. B. die ePA oder das eRezept. Diese digitalen Anwendungen tragen dazu bei, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung wichtig sind, schneller und vollständiger verfügbar sind. Ziel ist es, damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Zusätzlich steigern wir den Service für alle Versicherten.
Das ist gar kein Problem. In diesem Fall kümmern wir uns um die Vergabe der Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung. Jeder deutsche Staatsbürger besitzt eine RVNR, die ein Leben lang gültig ist. Wer als deutscher Staatsbürger geboren wird, bekommt diese bereits bei der Geburt zugeteilt.
Auch wenn Sie Ihre RVNR kennen, brauchen Sie uns diese nicht mitzuteilen. Im Rahmen der Anfrage Ihrer KVNR wird unabhängig davon, ob Sie Ihre RVNR kennen oder nicht, diese ermittelt, um Ihre KVNR zu beantragen.
Wenn Sie das Antwortformular bereits abgeschickt haben, ist keine nachträgliche Änderung mehr möglich. Wir werden Ihren Fall individuell prüfen und Sie ggf. kontaktieren.
Alle Informationen über den Hintergrund unseres Anschreibens finden Sie auf dieser Webseite. Für Ihre Antwort können Sie das im Erinnerungsschreiben beigefügte Antragsformular nutzen.
Sie sind sich unsicher, welche Angaben für die Abfrage gemacht werden müssen? Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Antragsformular und die Meldung.
Bitte versenden Sie Ihren Antrag in dem vorbereiteten Briefumschlag an
LKH E-Health
Postfach 10 04 51
96056 Bamberg
Wir bereiten zurzeit einen sicheren Weg für die digitale Übermittlung Ihrer Daten vor. Bis dahin bitten wir Sie, uns das Antragsformular auf dem Postweg zuzusenden.
Nachdem wir Ihre Informationen erhalten haben, werden wir für Sie die KVNR anfragen und erstellen lassen. Für die Beantragung der KVNR fordern wir vorab Ihre RVNR bei der Deutschen Rentenversicherung an. Aus diesem Grund kann der Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Sie werden über Ihre persönliche KVNR informiert, sobald die Beantragung erfolgreich war.
Damit die Beantragung Ihrer KVNR problemlos erfolgen kann, benötigen wir folgende Pflichtangaben:
Bitte prüfen Sie vor dem Versand, ob alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Sollte eine Angabe fehlen, erhalten Sie eine postalische Rückmeldung.
Sie erreichen uns unter: 04131 725-1010
Bitte versenden Sie Ihren Antrag in dem vorbereiteten Briefumschlag an
LKH E-Health
Postfach 10 04 51
96056 Bamberg