Änderungen in der Pflegepflichtversicherung

Mehr Leistungen seit 2022

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Änderungen in der Pflegepflichtversicherung ab 2022 – Pflegebedürftige profitieren von mehr Leistungen

Pflegebedürftige erhalten seit dem 1. Januar 2022 mehr Leistungen in der ambulanten und stationären Pflege. Durch ein neues Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) werden sie finanziell entlastet.

Gut zu wissen: Die zusätzlichen Leistungen wurden zum Jahreswechsel automatisch erbracht.
Betroffene brauchten sich also um nichts kümmern und keinen gesonderten Antrag stellen.

Wovon Pflegebedürftige genau profitieren, haben wir für Sie zusammengefasst.

Ambulante Pflege

Die Pflege Zuhause soll finanziell besser unterstützt werden. Deshalb werden die Leistungen im ambulanten Bereich erhöht. Wie hoch sind die Pflegesachleistungen ab 2022? Wird es Änderungen beim Pflegegeld geben? Diese und weitere Fragen aus dem ambulanten Bereich klären wir hier.

  • Sachleistungen

    Die Leistungen bei einer häuslichen Pflegehilfe durch geeignete und von der Pflegeversicherung anerkannte Pflegekräfte steigen um fünf Prozent.

    Pflegegrad

    Monatliche Pflegesachleistungen

    bis 31.12.2021

    ab 01.01.2022

    1

    (125,00 €)*

    (125,00 €)*

    2

    689,00 €

    724,00 €

    3

    1.298,00 €

    1.363,00 €

    4

    1.612,00 €

    1.693,00 €

    5

    1.995,00 €

    2.095,00 €

    *Entlastungsbetrag

  • Pflegegeld

    Für Pflegebedürftige, die den ambulanten Pflegedienst nicht nutzen und ausschließlich ohne professionelle Hilfe gepflegt werden, bleibt es bei den bekannten Leistungen.

    Pflegegrad

    Monatliches Pflegegeld

    2

    316,00 €

    3

    545,00 €

    4

    728,00 €

    5

    901,00 €

  • Teilstationäre Pflege

    Leistungen bei Unterbringung in zugelassenen Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege sind von der gesetzlichen Änderung nicht betroffen. Den Pflegebedürftigen stehen somit weiterhin die bekannten Leistungen zur Verfügung.

    Pflegegrad

    Monatliche Leistungen für die teilstationäre Pflege

    1

    (125,00 €)*

    2

    689,00 €

    3

    1.289,00 €

    4

    1.612,00 €

    5

    1.995,00 €

    *Entlastungsbetrag

  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

    Der jährliche Betrag, welcher für die Kurzzeitpflege zur Verfügung steht, wurde um 162,00 € erhöht.

    Pflegegrad

    Jährliche Leistungen für Kurzzeitpflege

    bis 31.12.2021

    ab 01.01.2022

    2 - 5

    1.612,00 €

    1.774,00 €

    Ist der Anspruch auf Verhinderungspflege nicht ausgeschöpft, kann die Kurzzeitpflege ab 2022 insgesamt auf bis zu 3.386,00 € und auf bis zu 14 Wochen im Kalenderjahr erhöht werden.

    Pflegegrad

    Jährliche Leistungen für Kurzzeitpflege
    inkl. Verhinderungspflege

    bis 31.12.2021

    ab 01.01.2022

    2 - 5

    max. 3.224,00 €

    max. 3.386,00 €

    Hinweis: Beim Übertrag der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege kann weiterhin nur der jährlich maximale Betrag in Höhe von 806,00 € berücksichtigt werden.


Vollstationäre Pflege

Ein langer Aufenthalt in einem Pflegeheim soll nicht zur starken finanziellen Belastung werden. Deshalb wird der Eigenanteil für Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung durch einen erhöhten Zuschuss gesenkt. Umso länger der Aufenthalt im Pflegeheim ist, desto höher ist der Leistungszuschuss auf den Eigenanteil.

Wie wird der Zuschuss genau berechnet? Das erfahren Sie hier.

  • Vollstationäre Pflege

    Die Erstattung für die vollstationäre Pflege ist wie folgt aufgebaut:

    Pflegegrad

    Monatliche Leistungen für vollstationäre Pflege

    1

    125,00 €

    2

    770,00 €

    3

    1.262,00 €

    4

    1.775,00 €

    5

    2.005,00 €

    Dieser Erstattungsanspruch gilt für folgende Kosten:

    • Pflegebedingte Aufwendungen
    • Ausbildungskosten/-umlagen
    • Unterkunft
    • Verpflegung

    Darüber hinaus werden weitere Leistungen erbracht

    • Übernahme von Betreuungs- und Aktivierungskosten
    • Zuschuss zur Finanzierung von Pflegehilfspersonal


    Hinzu kommt ab 2022 der Zuschuss zur Eigenanteilsbegrenzung. Dieser ist gestaffelt und steigt mit der Aufenthaltsdauer in der Pflegeeinrichtung. Dadurch werden besonders die langjährigen Bewohner finanziell entlastet.

    Der Zuschuss bezieht sich dabei auf den Eigenanteil zu den pflegebedingten Aufwendungen und den Ausbildungskosten.

    Pflegegrad

    Aufenthalt in der Pflegeeinrichtung

    Zuschuss

    2 - 5

    bis 12 Monate

    5 %

    2 - 5

    ab 12 Monate

    25 %

    2 - 5

    ab 24 Monate

    45 %

    2 - 5

    ab 36 Monate

    70 %

    Fallbeispiel: Ein Pflegebedürftiger wird seit 15 Monaten in einem Pflegeheim betreut und hat Pflegegrad 2.

    Das Pflegeheim rechnet monatlich pflegebedingte Aufwendungen und Ausbildungskosten in Höhe von 2.000,00 € ab. Davon werden 770,00 € bei Pflegegrad 2 von der Pflegepflichtversicherung (PPV) erstattet. Somit bleibt ein Eigenanteil von 1.230,00 €.

    Der Zuschuss beläuft sich auf 307,50 € bei einem Aufenthalt von 12 bis 24 Monaten (25% auf 1.230,00 € = Zuschuss von 307,50 €).

    Pflegebedingte Aufwendungen und Ausbildungskosten

    2.000,00 € monatlich

    Leistungen der PPV bei Pflegegrad 2

    - 770,00 € monatlich

    Neu: Zuschuss bei einer Aufenthaltsdauer von 15 Monaten

    - 307,50€ monatlich

    (25 % vom Eigenanteil)

    Eigenanteil für Pflegebedürftige (ab 01.01.2022)

    = 922,50 € monatlich


Wichtige Kontakte für Ihre Pflege

  • Nähere Informationen zur Pflege erhalten Sie beim Zentrum für Qualität in der Pflege: www.zqp.de
  • Der Medizinische Dienst MEDICPROOF führt Begutachtungen durch: www.medicproof.de
  • Beim Verband der Privaten Krankenversicherung können Sie nach einem geeigneten Pflegeanbieter in Ihrer Nähe suchen: www.pflegeberatung.de

Kontaktdaten der COMPASS Pflegeberatung

Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH informiert, unterstützt und begleitet Pflegebedürftige und deren Angehörige. Kostenlos und unabhängig beantwortet COMPASS alle Fragen rund um das Thema Pflege.

COMPASS Private Pflegeberatung GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74c
50968 Köln

Tel. 0800 1018800
Fax 0221 93332500
E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de
Internet: www.compass-pflegeberatung.de

Kontaktdaten der Pflegeversicherung

Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
PPV Leistung
21332 Lüneburg

Fax 04131 725-1393
E-Mail: ppv.leistung@lkh.de