Wenn jemand zum Pflegefall wird, tauchen viele Fragen auf. Dann ist es wichtig, die richtigen Schritte zu gehen.
Für unsere Versicherten, die mit ihrer Krankenvollversicherung automatisch auch Mitglied in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) sind, beantworten wir in unseren FAQ wichtige Fragen.
Außerdem erklärt eine erfahrene Gutachterin des medizinischen Dienstes Medicproof, wie eine Begutachtung abläuft. In einem weiteren Video gibt sie hilfreiche Tipps für die Begutachtung.
Was im Pflegefall zu beachten ist und wie Sie Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung in Anspruch nehmen können, erfahren Sie in den Antworten zu den wichtigsten Fragen.
Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Sie bedürfen der Hilfe anderer.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen der folgenden sechs Module einhergehen:
Leistungen der Pflegeversicherung werden schriftlich beantragt. Nutzen Sie dazu bitte unseren Antrag auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung (PPV). Alternativ können Sie Ihren Antrag über edith.care (externer Link) auch ganz bequem digital stellen.
Bis Sie einen Bescheid über die Leistungen erhalten, können einige Wochen vergehen. Sofern Ihr Pflegegrad jedoch genehmigt wird, erhalten Sie die Leistungen rückwirkend vom Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass wir eine Vollmacht für Angehörige oder Betreuer/innen benötigen, um zu individuellen Fällen Auskünfte zu erteilen.
Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH informiert, unterstützt und begleitet Pflegebedürftige und deren Angehörige bei allen Fragen rund um das Thema Pflege. Ratsuchende können sich an die bundesweit kostenlose Servicenummer 0800 1018800 wenden. Die Pflegeberatung durch COMPASS ist kostenfrei und unabhängig.
Wenn davon auszugehen ist, dass nach der stationären Behandlung eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegen wird, sollte ein Eil-Antrag auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung (PPV) gestellt werden. Dafür können Sie sich an den Sozialdienst des Krankenhauses wenden.
Das Ergebnis der Vorabeinstufung kann telefonisch bei uns erfragt werden. Den schriftlichen Bescheid erhalten unsere Versicherten an die Hausanschrift.
Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Gutachten festgestellt, das von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes der privaten Pflegeversicherung (MEDICPROOF) erstellt wird.
Die LKH beauftragt den Medizinischen Dienst. Kosten entstehen für den/die Versicherte/n nicht.
Eine Gutachterin erklärt, wie viel Zeit Sie für eine Begutachtung einplanen sollten und welche Kritieren geprüft werden. Sie erfahren auch, welche Unterlagen Sie für den Termin bereit halten sollten.
Damit die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit reibungslos abläuft, hält die Gutachterin einige Ratschläge für Sie bereit. Neben der Bereitstellung von wichtigen Unterlagen, können Sie sich mit weiteren Tipps optimal vorbereiten.
Die Leistungshöhe richtet sich danach, in welchem Pflegegrad die versicherte Person eingestuft wird. Ferner ist relevant, ob der Betroffene zu Hause oder vollstationär gepflegt wird.
Kostenerstattung je Kalendermonat, wenn häusliche Pflegehilfe in Anspruch genommen wird
Pflegegrad 1 | 125,00 € (Entlastungsbetrag) | ||||
Pflegegrad 2 | 724,00 € | ||||
Pflegegrad 3 | 1.363,00 € | ||||
Pflegegrad 4 | 1.693,00 € | ||||
Pflegegrad 5 | 2.095,00 € |
Pflegegeld je Kalendermonat für selbst sichergestellte Pflege
Pflegegrad 2 | 316,00 € | ||||
Pflegegrad 3 | 545,00 € | ||||
Pflegegrad 4 | 728,00 € | ||||
Pflegegrad 5 | 901,00 € |
Aufwendungen für vollstationäre Pflege innerhalb der Pflegegrade betragen je Kalendermonat bis zu
Pflegegrad 1 | 125,00 € (Entlastungsbetrag) | ||||
Pflegegrad 2 | 770,00 € | ||||
Pflegegrad 3 | 1.262,00 € | ||||
Pflegegrad 4 | 1.775,00 € | ||||
Pflegegrad 5 | 2.005,00 € |
Dieser Erstattungsanspruch gilt für folgende Kosten:
Darüber hinaus werden weitere Leistungen erbracht
Hinzu zur vollstationären Pflege kommt ab dem 01.01.2022 der Zuschuss zur Eigenanteilsbegrenzung. Dieser ist gestaffelt und steigt mit der Aufenthaltsdauer in der Pflegeeinrichtung. Dadurch werden besonders die langjährigen Bewohner finanziell entlastet.
Der Zuschuss bezieht sich dabei auf den Eigenanteil zu den pflegebedingten Aufwendungen und den Ausbildungskosten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Pflegegrad | Aufenthalt | Zuschuss | ||||
2 - 5 | bis 12 Monate | 5 % | ||||
2 - 5 | ab 12 Monate | 25 % | ||||
2 - 5 | ab 24 Monate | 45 % | ||||
2 - 5 | ab 36 Monate | 70 % |
Details zu den Leistungen der Pflegepflichtversicherung finden Sie im Antrag.
Bei ambulanter Pflege:
Technische Hilfsmittel stellen wir unseren Versicherten gern zur Verfügung, wenn sie für die Pflege notwendig sind. Informieren Sie uns bitte vor der Anschaffung über Ihren Bedarf, damit wir die Bereitstellung der Hilfsmittel für Sie koordinieren können – vorrangig leihweise und kostenlos.
Tipp: In den meisten Fällen ist es sinnvoll, sich bereits eine ärztliche Verordnung für die jeweiligen Hilfsmittel von dem behandelnden Arzt einzuholen und uns diese für die weitere Prüfung zukommen zu lassen.
Bei stationärer Pflege:
Es besteht kein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung. Erkundigen Sie sich über die zuständige Leistungsabteilung der LKH bezüglich der Kostenübernahme von Hilfsmitteln.
Im Krankenhaus:
Nach einem stationären Krankenhausaufenthalt wird für die häusliche Pflege ein Hilfsmittel erforderlich sein? Dann übersenden Sie uns bitte die entsprechende ärztliche Verordnung, damit wir Ihnen das Hilfsmittel schnellstmöglich überlassen können.
Eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Hilfsmittel erfolgt grundsätzlich nicht.
Um den Wohnraum barrierefrei zu gestalten oder die Pflege zu erleichtern, können Betroffene bei häuslicher Pflege einen Antrag auf Umbaumaßnahmen stellen. Der gesetzliche Höchstzuschuss ist in allen Pflegegraden auf 4.000,00 Euro je Maßnahme begrenzt. In der Regel ist für die Prüfung eine (erneute) Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Privaten Pflegepflichtversicherung (MEDICPROOF) erforderlich.
Tipp: Lassen Sie uns für eine schnellere Abwicklung gern vorab einen Kostenvoranschlag zukommen.
Weiteres erfahren Sie in unserem Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
Wenn sich pflegerelevante Umstände geändert haben, die eine dauerhafte – mindestens für 6 Monate dauernde – Erhöhung des Pflegeaufwandes nach sich ziehen, sollten Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen.
Das weitere Verfahren gestaltet sich dann analog zu dem des ersten Antrags.
Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen und ihre Körperhaltung ändern?
Wie findet sich die Person mit Hilfe von anderen örtlich und zeitlich zurecht? Kann sie für sich selbst Entscheidungen treffen oder Gespräche führen?
Treten bei der Person Verhaltensauffälligkeiten wie aggressives oder ängstliches Verhalten auf? Wie häufig benötigt sie dabei Hilfe?
Wie selbstständig kann sich die Person im Alltag mit Lebensmitteln oder der Körperpflege versorgen?
Wie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit Krankheiten oder Behandlungen wie z.B. die Medikamentenvergabe?
Kann die Tages- und Freizeitplanung selbstständig gestaltet werden?
Mit dem individuellen Pflegetraining von Medicproof sollen Pflegepersonen für die häusliche Pflege gestärkt werden. Neben theoretischen Grundlagen vermitteln die Pflegetrainer*innen insbesondere deren praktische Umsetzung im Pflegealltag. Die Tipps und Hilfestellungen sind dabei speziell auf die eigene Pflegesituation zugeschnitten.
Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH informiert, unterstützt und begleitet Pflegebedürftige und deren Angehörige bei allen Fragen rund um das Thema Pflege.
COMPASS Private Pflegeberatung GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74c
50968 Köln
Tel. 0800 1018800
Fax 0221 93332500
E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de
Internet: www.compass-pflegeberatung.de
Unsere freundlichen Mitarbeiter/innen aus dem Bereich Pflegeversicherung (PPV)-Leistung können Sie gerne wie folgt erreichen:
Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
PPV Leistung
21332 Lüneburg
Fax 04131 725-1393
E-Mail: ppv.leistung@lkh.de