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Auslandsreisekrankenversicherung

Auf allen vorübergehenden Reisen ins Ausland bietet die Auslandsreisekrankenversicherung der LKH für einen geringen Beitrag Versicherungsschutz. Die Police übernimmt für Mitglieder der LKH bei akut eintretender Krankheit oder bei einem Unfall die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Zusätzlich kommt sie für einen medizinisch notwendigen Rücktransport auf.

Mit der Jahrespolice sind alle Reisen bis maximal je 42 Tage versichert, die Sie innerhalb eines Jahres unternehmen.

Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und dem jeweiligen Tarif.

Allgemeine Hinweise

Informationen zum Rücktransport durch die Malteser Hilfsdienst gGmbH.

Hinweise für den Arzt im Ausland sowie wichtige Hinweise für Reisen in die USA: