Eine langfristige Arbeitsunfähigkeit führt oft zu drastischen Einkommenseinbußen. Mit unserem Krankentagegeld (z. B. Tarif T06U) schaffen Sie finanzielle Sicherheit und können
Wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ausfällt, erhalten gesetzlich Versicherte ein Krankengeld, welches 70 % vom Bruttoeinkommen, aber nicht mehr als 90 % vom Nettoeinkommen beträgt. Das Höchstkrankengeld liegt 2023 bei 116,38 Euro pro Tag.
Gut zu wissen: Vom Krankengeld erfolgen noch Abzüge für die gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Dadurch entstehen oft erhebliche Einkommenslücken:
Nettoeinkommen: | 1.500 € |
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Krankengeld ab 7. Woche: | 1.350 € |
Sozialversicherungsbeiträge (12,475 %): | 168 € |
Tatsächliches Krankengeld: | 1.182 € |
Einkommenslücke: | 318 €* |
(Pflegeversicherung mit Zuschlag für Kinderlose, Stand: 2023)
*gerundet auf volle Euro
In Kombination mit einer Zahn- oder Krankenhauszusatzversicherung können Sie bei uns ein Krankentagegeld abschließen.
Monatsbeitrag ab dem 01.01.2023 für eine 30-jährige Person bei Neuabschluss
Zahnzusatzversicherung, Tarif ZU90+: | 13,00 € |
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Krankentagegeld: 10,- Euro ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit: | 2,96 € |
Gesamtbeitrag: | 15,96 € |
Monatsbeitrag ab dem 01.01.2023 für eine 30-jährige Person bei Neuabschluss
Krankenhauszusatzversicherung, Tarif S400E: | 37,03 € |
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Krankentagegeld: 10,- Euro ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit: | 2,96 € |
Gesamtbeitrag: | 39,99 € |
Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Tarifen.
Sie wünschen eine fundierte Beratung? Die qualifizierten Ansprechpartner in unseren Bezirksdirektionen und empfohlene Vertriebspartner sind ganz in Ihrer Nähe für Sie da!
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