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Betriebliche Altersvorsorge / bAV - Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine garantierte lebenslange Altersrente mit Kapitalwahlrecht. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist das Unternehmen, Bezugsberechtigter ist grundsätzlich der Mitarbeiter.

Die Beiträge zur Direktversicherung werden aus dem Bruttogehalt gezahlt und vom Arbeitgeber an die LLH überwiesen. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Werden Beiträge aus dem Gehalt des Arbeitnehmers entnommen (sog. Entgeltumwandlung) und der Arbeitgeber spart Sozialversicherungsbeiträge, so erhält der Arbeitnehmer zusätzlich 15 % des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss. Auch vermögenswirksame Leistungen können in die Direktversicherung eingebracht werden.

Endet das Arbeitsverhältnis, kann der Vertrag privat oder – mit dessen Einverständnis – vom neuen Arbeitgeber weiter geführt werden. Auch ein beitragsfreies Fortführen des Vertrages ist möglich.

Der Rentenbeginn ist ab Vollendung des 62. Lebensjahres individuell festlegbar. Erst im Ruhestand werden die Leistungen aus der Direktversicherung nachgelagert besteuert – mit einem häufig deutlich geringeren Steuersatz als in der Erwerbszeit.

Stirbt die versicherte Person während der Aufschubzeit, werden die eingezahlten Beiträge in Form einer monatlichen Rente an die Hinterbliebenen (Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte oder Kinder) gezahlt. Verstirbt der Versicherte während der Rentengarantiezeit, zahlt die LLH das Altersvorsorgerestkapital als monatliche Rente an die Hinterbliebenen aus.

Auf die Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung können gegebenenfalls Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren

  • Vorteile für Arbeitnehmer

    • Aufbau einer garantierten lebenslangen Altersrente
    • Beiträge sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei
    • Endet das Arbeitsverhältnis, kann der Vertrag privat oder vom neuen Arbeitgeber weiter geführt werden
    • Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
    • Kapitalwahlrecht
    • Erworbene Ansprüche sind Hartz-IV-sicher
  • Vorteile für Arbeitgeber

    • Altersvorsorge für die Mitarbeiter ohne Mehrkosten für den Betrieb
    • Vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
    • Senkung von Lohnnebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
    • Geringer Verwaltungsaufwand
    • Bilanzneutralität

Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen nur für Bestandskunden gelten.

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