18.12.2023

Jetzt dauerhaft möglich: Telefonische Krankschreibung

Mit einer Grippe im überfüllten Wartezimmer zu sitzen ist für viele ein Albtraum. Nicht nur die Wartezeit, sondern auch die Ansteckungsgefahr ist meist hoch. Bei leichten grippalen Infekten ist das nun Geschichte. Patienten können sich seit dem 7. Dezember 2023 wieder per Telefon krankschreiben lassen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann bequem angefordert werden, ohne die eigenen vier Wände zu verlassen. Dies gilt nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte, sondern auch für Privatpatienten. Ab heute können Eltern auch eine Krankschreibung für ihre Kinder per Telefon einholen.

Wer in der Arztpraxis bekannt ist, kann eine telefonische Krankschreibung für bis zu fünf Tage erhalten. Voraussetzung ist, dass die Praxis keine Videosprechstunde anbietet. Bei einer Verlängerung müssen Patienten in der Praxis erscheinen. Allerdings kann die Krankschreibung per Telefon verlängert werden, wenn die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung während eines Praxisbesuchs ausgestellt wurde.

Ob eine Anamnese telefonisch durchgeführt werden kann, entscheidet im Einzelfall immer der Arzt oder die Ärztin. Ein Anspruch auf eine Konsultation per Telefon haben Patienten nicht. Und bei schwerwiegenden Beschwerden ist eine persönliche Untersuchung in der Praxis unerlässlich.

Für Privatversicherte bleibt es beim altbewährten Ablauf: Wer arbeitsunfähig ist, bekommt seine Krankschreibung von seinem Hausarzt in Papierform. Beschäftigte informieren ihren Arbeitgeber und legen auf Anforderung die ärztliche Bescheinigung vor.

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