FAQs zu unseren Versicherungen
Hier haben wir für Sie alle Fragen und Antworten zu unseren Produkten der LKH zusammengetragen. Geben Sie direkt in das Suchfeld Ihr Anliegen ein oder nutzen Sie die Filter darunter. Diese führen Sie direkt zu den häufigsten Fragen und Antworten zum gewünschten Produkt.
FAQs
Die laufende Behandlung ist leider nicht mitversichert. Für die bei Antragstellung bereits begonnenen sowie die angeratenen und beabsichtigten Zahnbehandlungen oder Zahnersatzmaßnahmen besteht ein Leistungsausschluss.
Prinzipiell ist eine Zahnzusatzversicherung dann sinnvoll, wenn Sie sich gegen das Kostenrisiko hoher Eigenanteile im Zusammenhang mit einer hochwertigen Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahme absichern möchten. Insofern ist eine Zahnzusatzversicherung insbesondere für jeden in der deutschen GKV Versicherten zu empfehlen, der noch nicht über eine solche Absicherung verfügt. Mögliche Gründe, die für einen Abschluss sprechen: • Sie möchten Ihre Kosten für professionelle Zahnreinigung reduzieren. • Geringe Erstattungssätze oder keine Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen bei hochwertigen Versorgungen (z.B. Implantaten). • Sie haben bereits Zahnfüllungen, wurzelbehandelte Zähne oder Zahnersatz. Auch die beste Versorgung muss irgendwann erneuert werden, wodurch ein weiteres Mal Kosten entstehen. Eine Zahnzusatzversicherung kann Sie auch hier vor einem hohen Eigenanteil schützen. • Sie möchten Ihre Kinder gegen das Kostenrisiko bei einer hochwertigen Versorgung im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung absichern. Sichern Sie sich am besten rechtzeitig ab, denn bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in jungen Jahren ist der monatliche Beitrag gering und Sie sorgen frühzeitig für Ihre Zähne/ Zahngesundheit vor.
Der persönliche Beitrag errechnet sich nach gewähltem Tarif, Eintrittsalter und Gebisszustand bei Antragstellung (insbesondere die Anzahl der fehlenden, nicht ersetzten Zähne).
Ja, eine tarifgemäße Erstattung erfolgt auch in Fällen, in denen die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung erbringt. Das ist beispielsweise beim Bleaching, der Zahnprophylaxe oder Implantat Versorgungen regelmäßig so. In Fällen, in denen ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV und anderer Versorgungsträger (z. B. Heilfürsorge-Leistungen) besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der GKV oder des Versorgungsträgers nachzuweisen. Erfolgt kein Nachweis einer möglichen Vorleistung der GKV oder des Versorgungsträgers, kann eine pauschale Vorleistung von 30 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags abgezogen werden.
In den Tarifen ZahnUpgrade70+ und ZahnUpgrade90+ ist die Vorlage des Bonushefts beim Leistungsfall durchaus sinnvoll, um bei durchgängiger Zahnprophylaxe (mind. 1x pro Kalenderjahr) in den Genuss einer erhöhten Erstattung zu kommen: • Beim Tarif ZahnUpgrade70+ kann so der Erstattungssatz nach 5 Jahren von 70 % auf 75 % erhöht werden. • Beim Tarif ZahnUpgrade90+ kann so der Erstattungssatz nach 5 Jahren von 90 % auf 95 % und nach 10 Jahren von 90 % auf 100 % erhöht werden.
Die Anzahl der professionellen Zahnreinigungen ist grundsätzlich nicht begrenzt.
Es gelten jedoch folgende jährlichen Leistungshöchstsätze für alle Zahnprophylaxe-Maßnahmen insgesamt:
• Für den Tarif ZahnUpgrade50 bis zu 100 € pro Kalenderjahr
• Für den Tarif ZahnUpgrade70+ bis zu 150 € (bei 75 % Erstattungssatz) pro Kalenderjahr
• Für den Tarif ZahnUpgrade90+ bis zu 200 € (bei 100 % Erstattungssatz) pro Kalenderjahr
Bei den Tarifen ZahnUpgrade70+ und ZahnUpgrade90+ haben Sie die Option, durch einen etwas höheren Beitrag Alterungsrückstellungen zu bilden. Sie vermeiden so altersbedingte Beitragssprünge und sorgen aktiv für Ihr Alter vor. Wenn Sie die Option nicht wählen, treten Sie mit einem niedrigeren Beitrag ein, müssen aber mit altersbedingten Erhöhungen rechnen. Die Option der Alterungsrückstellung kann ab dem 21. Lebensjahr gewählt werden. Beitragsanpassungen aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Inflation sind weiterhin möglich.
Mit Abschluss dieser Zusatzversicherung erhalten gesetzlich Versicherte bei Krankenhausaufenthalt eine Versorgung wie ein Privatpatient. Ein Abschluss lohnt sich also vor allem, wenn Sie Wert auf die bestmögliche Behandlung und mehr Komfort im Krankenhaus legen. Durch unsere LKH-KlinikUpgrade Tarife profitieren Sie z. B. von der privatärztlichen Behandlung oder Unterbringung im Ein- bzw. Zweibettzimmer.
LKH-KlinikUpgrade kann von allen Personen abgeschlossen werden, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind.
In unseren Tarifen verzichten wir auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit. Mit Vertragsabschluss erhalten Sie direkten Versicherungsschutz und können Leistungen sofort in Anspruch nehmen. Bei Entbindungen beträgt die Wartezeit acht Monate.
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