Zahngesundheit ist wichtig. Sie kann aber auch hohe finanzielle Belastungen für Sie bedeuten. Denn Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nur noch einen geringen Teil der Zahnarztkosten.
Unsere Zahnzusatzversicherung LKH-ZahnUpgrade gibt Ihnen hier einen umfassenden Schutz. Und dazu attraktive Möglichkeiten, Ihre Absicherung zukunftssicher und flexibel entsprechend Ihren Wünschen zu gestalten. Sowohl im Leistungsumfang als auch in der Beitragshöhe. Dafür können Sie zwischen den drei Tarifen ZahnUpgrade 50, ZahnUpgrade 70+ und ZahnUpgrade 90+ wählen.
Unser Zahnzusatztarif ZahnUpgrade 90+ wurde von Stiftung Warentest mit der Note „SEHR GUT“ (0,8) ausgezeichnet und liegt damit in der Kategorie „Gut und günstig“ auf Platz 1.
Stiftung Warentest (Finanztest, Ausgabe 06/2023)
Sie möchten beim Zahnarztbesuch mit Ihrem Kind keine Kompromisse machen?
Mit unserer Zahnzusatzversicherung sichern Sie auch Ihren Nachwuchs ab. Je nach Leistungsstufe werden z. B. bis zu 90 % der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung (z. B. farblose Minibrackets) übernommen.
Bestimmen Sie, wie hoch Ihr Kostenschutz sein soll. LKH-ZahnUpgrade bietet Ihnen drei Tarife mit unterschiedlichen Höhen der Kostenübernahme. Und dazu viele weitere Vorteile.
Sie haben ein lückenlos geführtes Bonusheft Ihrer gesetzlichen Krankenkasse? Dann erhöht sich durch unser BonusPlus für erwachsene ab 21 Jahren sofort die Kostenübernahme in zwei Tarifen.
BonusPlus ZahnUpgrade 70+
Leistungserhöhung von 70 % auf 75 %, wenn das Bonusheft mind. fünf Jahre geführt wurde.
BonusPlus ZahnUpgrade 90+
Leistungserhöhung von 90 % auf 95 %, wenn das Bonusheft mind. fünf Jahre geführt wurde.
Und von 90 % auf 100 %, wenn das Bonusheft mind. zehn Jahre geführt wurde.
Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung sind in allen Tarifen mitversichert. Im ZahnUpgrade 70+ und im ZahnUpgrade 90+ kommen sogar noch Bleaching oder Methoden zur Angst- und Schmerzausschaltung (z. B. Lachgas, Hypnose, Akupunktur) hinzu.
Sie möchten später mehr finanzielle Absicherung? Kein Problem: Nach drei, sechs oder neun Jahren können Sie von ZahnUpgrade 70+ zu ZahnUpgrade 90+ wechseln. Und das ohne neue Gesundheitsprüfung.
Auch die Zahnmedizin entwickelt sich ständig weiter. Mit der Innovationsvorsorge sorgen wir dafür, dass auch zukünftige medizinisch notwendige Behandlungsmethoden über die tariflichen Leistungen abgedeckt werden.
Auf Wunsch können Sie schon jetzt mit etwas höheren Beiträgen fürs Alter vorsorgen. So halten Sie die Beiträge später niedrig.
Das LKH-ZahnUpgrade – damit finden Sie die Absicherung, die perfekt zu Ihren Wünschen passt. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft können Sie sogar bis zu 100 % Erstattung erhalten.
Eine Wartezeit besteht nicht. Ihr Versicherungsschutz beginnt sofort.
ZahnUpgrade 50 | ZahnUpgrade 70+ | ZahnUpgrade 90+ |
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Leistungen | |||||
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Hochwertiger Zahnersatz z. B. Inlays, Keramikkronen, Brücken, Implantate, Funktionsanalytik Bei Regelversorgung 100 % Erstattung |
50 % |
70 % (mit BonusPlus 75 %) |
90 % (mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %) |
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Zahnbehandlungen z. B. hochwertige Füllungen, Wurzel- oder Parodontosebehandlungen, Knirscherschienen |
50 % |
70 % (mit BonusPlus 75 %) |
90 % (mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %) |
ExtraLeistungen | |||||
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Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung |
50 % bis zu 100 € im Jahr |
70 % bis zu 140 € im Jahr (mit BonusPlus 75 %, bis zu 150 € im Jahr) |
90 % bis zu 180 € im Jahr (mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %, bis zu 190 € bzw. 200 € im Jahr) |
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Bleaching oder Maßnahmen zur Schmerzausschaltung/AngstlinderungMaßnahmen zur Schmerzausschaltung, z.B. Akupunktur, Lachgas, Hypnose, Dämmerschlaf, Vollnarkose | - |
70 % bis zu 140 € im Jahr (mit BonusPlus 75 %, bis zu 150 € im Jahr) |
90 % bis zu 180 € im Jahr (mit BonusPlus 95 % bzw. 100 %, bis zu 190 € bzw. 200 € im Jahr) |
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Maximale Erstattung 1. / 2. - 4. / ab dem 5. Kalenderjahr | 1.000 € / 2.500 € / unbegrenzt | 1.000 € / 4.000 € / unbegrenzt | 1.000 € / 4.000 € / unbegrenzt | ||
Anrechnung Vorversicherung Erlass des 1. Jahres in der Erstattungshöchstsumme bei Vorversicherung mit mind. 40 % Zahnersatz | |||||
Unfall-Sofortschutz Bei einem Unfall nach Vertragsschluss entfallen die Höchstsummen in der maximalen Erstattung. Für kieferorthopädische Behandlungen entfällt zusätzlich die Altersbegrenzung. |
Monatlicher Beitrag | |||||
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Erwachsene ohne Alterungsrückstellungen Die Beiträge beziehen sich auf die Tarife ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21-35. | ab 4,50 € | ab 8,00 € | ab 13,00 € |
Extra für Kinder | |||||
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Kieferorthopädische Behandlungen für Kinder / Jugendliche Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag, auch bei leichten Zahnfehlstellungen (Indikationsgruppen KIG 1-5), wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Die Begrenzung entfällt nach Unfall. Tritt der Versicherungsfall in den ersten beiden Kalenderjahren nach Versicherungsbeginn ein, halbiert sich die maximale Erstattung. |
50 % max. 1.500 € für die Vertragsdauer |
70 % max. 2.000 € für die Vertragsdauer |
90 % max. 2.500 € für die Vertragsdauer |
Monatlicher Beitrag | |||||
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Kinder / Jugendliche Altersgruppe 0-20 Jahre | 5,50 € | 12,00 € | 19,50 € | ||
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Alle Erstattungen verstehen sich inklusive der Leistungen der GKV und anderer Versorgungsträger (z. B. Heilfürsorge-Leistungen). Erfolgt kein Nachweis der Vorleistungen, kann ein pauschaler Anteil von 30 % als fiktive Vorleistung auf den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag abgezogen werden. Die Leistungen in den Tarifen sind in den ersten vier Kalenderjahren auf die oben genannten Höchstsummen begrenzt.
Die obenstehende Tabelle ist ein Auszug der Leistungen aus den Tarifen der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. Für weitere Details zu den Leistungen der Tarife siehe AVBs und Tarifübersichten: ZahnUpgrade 50, ZahnUpgrade 70+, ZahnUpgrade 90+.
Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter lkh.de/zahnupgrade.
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