Die meisten Zahnbehandlungen und z. B. qualitativ hochwertiger Zahnersatz sind heute eine kostspielige Angelegenheit, bei der die gesetzlichen Krankenkassen nur Festzuschüsse übernehmen – und Sie den teuren Rest selbst zahlen.
Wir reduzieren Ihren Eigenanteil auf ein Minimum.
Das Prinzip ist ganz einfach: Mit unserer Zahnzusatzversicherung Z50E erstatten wir Ihnen immer die Hälfte Ihrer Zahnarztrechnung – und zwar völlig unabhängig davon, wie hoch der Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist. Wie gering Ihr Eigenanteil dadurch werden kann, zeigen Ihnen unsere Rechenbeispiele. Damit Sie bei Ihren Zähnen keine Kompromisse machen müssen, zahlen wir die Hälfte des Rechnungsbetrages für:
Ohne Wenn und Aber: Das rechnet sich für Sie!
Von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie für die Leistungen in diesen Beispielen immer nur den definierten Festzuschuss. Mit unserer Zahnzusatzversicherung minimiert sich Ihr Eigenanteil deutlich.
Zahnarztrechnung | 1.600,00 € |
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Kassenzuschuss*: | 575,75 € |
Eigenanteil: | 1.024,25 € |
50% Erstattung durch uns | 800,00 € |
Ihr Eigenanteil mit Z50E | 224,25 € |
* Festzuschuss mit Bonus 75 %, Stand 10/2020
Zahnarztrechnung | 101,36 € |
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Eigenanteil: | 101,36 € |
50% Erstattung durch uns | 50,68 € |
Ihr Eigenanteil mit Z50E | 50,68 € |
Es hängt von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab, ob und in welcher Höhe sie Ihnen einen Zuschuss zahlt.
Das Wichtigste im Überblick - die häufigsten Fragen & Antworten!
Ihren individuellen Beitrag errechnen wir Ihnen gerne (Angebot anfordern).
Zur Orientierung: Sie sind 30 Jahre alt, dann liegt der Beitrag unter 20,00 €. Sind Sie 40 Jahre alt, liegt er unter 24,00 €.
Unsere Zahnzusatzversicherung übernimmt von den oben genannten Leistungen Ihrer Zahnarztrechnung grundsätzlich die Hälfte – völlig unabhängig davon, wie hoch der Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Wir bilden mit den Beiträgen ab dem 21. Lebensjahr des Versicherten Altersrückstellungen. Dies führt im Vergleich zu Tarifen ohne diese Rückstellungen zu niedrigen Beiträgen im Alter.
Im 1. bis 3. Kalenderjahr liegt der Rechnungshöchstbetrag bei insgesamt 3.000 €, ab dem 4. Kalenderjahr jeweils bei 20.000 €. Die Summenbegrenzungen gelten nicht für durch Unfall verursachte Aufwendungen.
Bei einem Zahnstatus mit sehr vielen Zahnfüllungen oder bereits ersetzten Zähnen gibt es Zuschläge, z. B. zahlen Sie ab 5 überkronten Zähnen 10,00 € mehr im Monat.
Die Wartezeit beträgt zu Beginn des Vertrages 8 Monate.
Den Vertrag für Ihre Zahnzusatzversicherung schließen Sie mit uns zunächst für zwei Jahre ab. Er verlängert sich im Anschluss um jeweils ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres gekündigt wird.
Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Tarif- und Versicherungsbedingungen.
Sie wünschen eine fundierte Beratung? Die qualifizierten Ansprechpartner in unseren Bezirksdirektionen und empfohlene Vertriebspartner sind ganz in Ihrer Nähe für Sie da!
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