Rechnungen einreichen

Mit der App

Nutzen Sie die App „Meine LKH“, um Ihre Belege ganz einfach und schnell einzureichen. Ihr Vorteil: Sie sparen Porto und den Gang zum Briefkasten. Fotografieren Sie Ihre Belege einfach ab oder wählen Sie eine PDF-Datei aus und versenden Sie diese sicher und bequem an die LKH.


Oder per Post

Als Kunde der LKH können Sie zur Auszahlung von Versicherungsleistungen auch unser Formular nutzen und Ihre Belege per Post verschicken. Einfach das Formular als PDF-Datei ausfüllen, ausdrucken und zusammen mit den Belegen absenden (bitte deaktivieren Sie hierfür Ihren Pop-up-Blocker).


Was ist beim Einreichen von Versicherungsleistungen zu beachten?

  • Arbeitsunfähigkeit

    Haben Sie bei uns eine Krankentagegeldversicherung und werden über die Karenzzeit hinaus arbeitsunfähig sein? Dann rufen Sie uns gerne an, damit wir Ihnen die entsprechenden Informationen und Unterlagen zusenden können.

    Bitte beachten Sie, dass die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, spätestens bis zu dem Tage, für den erstmals Krankentagegeld zu zahlen ist, angezeigt werden und die ärztliche Attestierung auf dem Pendelformular in 14-tägigen Abständen erfolgen muss.

  • Arzneimittel-Rezepte einreichen

    Grundsätzlich werden ärztlich verordnete Arzneimittel erstattet. Sofern der versicherte Tarif dies vorsieht, werden Arzneimittel auch erstattet, die von einem Heilpraktiker verschrieben worden sind.

    Die Arzneimittel-Rezepte sollen den Namen des Patienten, den Praxisstempel bzw. die Unterschrift des verordnenden Arztes oder Heilpraktikers sowie das Bezugsdatum enthalten. Sie müssen von der Apotheke quittiert und mit einer Apotheken- sowie Pharmazentralnummer versehen sein.

    Ein Kassenbon wird nicht benötigt.

  • Behandlungen im Ausland

    Sollten Sie im Ausland behandelt werden, müssen die Rechnungen Angaben zur behandelten Person, zur Diagnose sowie zu den durchgeführten Einzelleistungen enthalten. Geben Sie den Zeitraum des Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland an.

    Bitte beachten Sie eventuelle tarifliche Begrenzungen für Ihren Versicherungsschutz im Ausland. Für Reisen empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.

  • Beihilfetarife mit Ergänzungsleistungen

    Reichen Sie zusammen mit den Rechnungen eine Kopie des Beihilfebescheides ein, damit wir Ergänzungsleistungen prüfen und erstatten können.

  • Heilmittel (z. B. Krankengymnastik)

    Reichen Sie alle Rechnungen zusammen mit der entsprechenden ärztlichen Verordnung ein, auf der die Diagnose erfasst ist. Auf den Rechnungen müssen die Behandlungsdaten vermerkt worden sein.

  • Hochwertige Hilfsmittel

    Sollten Sie ein teures Hilfsmittel (z.B. hochwertige Hörgeräte oder Prothesen) benötigen, geben wir Ihnen über die Höhe der Erstattung gern Auskunft. Reichen Sie dazu bitte mit der ärztlichen Verordnung einen Kostenvoranschlag bei uns ein. In diesem Zusammenhang prüfen wir gern, ob Sie von den Sonderkonditionen unserer Lieferanten profitieren können.

  • Stationäre Aufenthalte

    Bitte füllen Sie bei einem geplanten/begonnenen Krankenhausaufenthalt die Entbindung von der Schweigepflicht und Auszahlungsermächtigung bei Krankenhausbehandlungen aus und unterschreiben diese. Die Klinikverwaltung wird das Formular dann ergänzen und Ihrer Bezirksdirektion zusammen mit der Aufnahmemitteilung zusenden. Dieses Vorgehen erleichtert uns die Bearbeitung Ihres Antrages. Bei Aufenthalten in sogenannten „gemischten Krankenanstalten“ ist eine vorherige schriftliche Leitungszusage von uns notwendig. Dabei handelt es sich um Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt schriftlich an uns.

  • Unfälle / Verletzungen

    Falls Ihnen ein Unfall zugestoßen ist oder Sie eine Verletzung erlitten haben, nutzen Sie bitte unseren Unfallfragebogen und reichen ihn zusammen mit den Rechnungen ein.

    Die Angaben zum Unfallverlauf benötigen wir, um zu prüfen, ob eventuell ein anderer Kostenträger leistungspflichtig ist oder ob wir – bei einem durch einen Dritten verschuldeten Unfall –Regressansprüche stellen können. Sollten Ihnen nach Vorleistung anderer Kostenträger Restkosten verbleiben, benötigen wir Kopien der entsprechenden Belege mit dem Erstattungsvermerk oder einen Ablehnungsbescheid, damit wir die Erstattung der Restkosten prüfen bzw. vornehmen können.

    Weitere wichtige Hinweise im Zusammenhang mit Unfallereignissen finden Sie hier.

  • Kostspielige Zahnbehandlung oder Zahnersatz

    Reichen Sie unbedingt vor einer teuren Versorgung einen Kostenvoranschlag bzw. Heil- und Kostenplan bei uns ein. Wir prüfen vorab für Sie, wie hoch die Erstattung voraussichtlich sein wird und ob es gebührenrechtliche Besonderheiten zu beachten gibt. Ihre Anfrage wird bevorzugt behandelt, damit Sie schnell eine Rückmeldung zu Ihrem Heil- und Kostenplan erhalten.

Kontakt
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg
Tel. 04131 725-0
Fax 04131 403402
E-Mail: info@lkh.de

Ihr Kontakt

Wir sind persönlich für Sie da.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04131 725-0