Damit Sie auch zukünftig bestens abgesichert sind.

Warum steigt der Beitrag? Wie hängt das mit steigenden Kosten im Gesundheitswesen zusammen? Und wie unterstützt die LKH jeden Einzelnen?

Auf diese Fragen möchten wir offen antworten und Ihnen die Beitragsanpassung erklären.

Erläuterungen zur Beitragsanpassung 2024

Private Krankenversicherung

Zum 1. Januar 2024 ändern sich die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung. Hier finden Sie Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.

  • Unsere Verpflichtung: die Sicherung Ihres garantierten Versicherungsschutzes

    Steigende Kosten im Gesundheitswesen erfordern gelegentlich die Anpassung der Beiträge. Das gilt für gesetzliche Krankenkassen (GKV) wie auch private Krankenversicherer gleichermaßen. Im Gegensatz zur GKV dürfen wir notwendige Beitragserhöhungen jedoch nicht einfach mit der Reduzierung von Leistungen ganz oder teilweise kompensieren. Und das möchten wir auch nicht. Denn unsere Verpflichtung und unser Versprechen sind es, Ihnen den zu Beginn vereinbarten Umfang Ihres Versicherungsschutzes für die gesamte Vertragslaufzeit zu garantieren.

  • Die Gründe für die Beitragserhöhung: medizinischer Fortschritt und gestiegene Leistungsausgaben

    Der Fortschritt in der Medizin ist zum Glück unaufhaltsam und bringt immer wieder neue Behandlungsmethoden oder modernste medizinische Geräte mit sich. Ein Ergebnis: Die Menschen werden älter. Damit steigt z. B. die Anzahl der Arztbesuche, aber auch der Arznei- und Heilmittelbedarf erhöht sich – und das nicht nur bei älteren, sondern auch bei jüngeren Generationen. Alles Aspekte, die dafür sorgen, dass die Leistungsausgaben angestiegen sind.

  • Erhöhungen nur auf Basis gesetzlicher Grundlagen

    Unsere Beitragsanpassungen basieren immer auf klaren Vorgaben. So sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich insbesondere die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen zu vergleichen. Ergibt
    dieser Vergleich eine Abweichung, die über den für den Tarif maßgeblichen Schwellenwert hinausgeht, müssen wir die Beiträge überprüfen und ggf. anpassen. Diese Vorschriften stellen sicher, dass wir Ihren Versicherungsschutz zuverlässig gewähren können und Ihre Interessen dauerhaft geschützt sind. Deshalb erfolgen die Überprüfung der Rechnungsgrundlagen und die Zustimmung für eine Beitragsanpassung auch durch einen unabhängigen Treuhänder.

  • Unsere Überschüsse mildern Ihre Beitragserhöhung ab

    Vorausschauend wirtschaften im Sinne der Mitglieder. So lautet vereinfacht das grundlegende Prinzip für uns als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Ergeben sich dadurch Überschüsse, fließen diese zum einen in die Beitragsrückerstattungen (BRE). Zum anderen nutzen wir Überschüsse aber auch zur Abmilderung von erforderlichen Beitragserhöhungen.

  • Beiträge sollen auch im Alter angemessen sein

    Gleich mehrere Faktoren tragen dazu bei, dass die Beiträge auch im Alter angemessen bleiben: Mit Vollendung des 60. Lebensjahres entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10 %, der zur Prämienermäßigung im Alter beiträgt. Hinzu kommen gesetzlich festgelegte Vorschriften zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Beitragserhöhungen. Außerdem stellt die LKH hohe Beträge aus Unternehmensmitteln zur Verfügung, die zur Abmilderung von Beitragsanpassungen verwendet werden.

Darum steigen die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung | PKV erklärt

Sie möchten mehr über die Hintergründe der Anpassung von PKV-Beiträgen erfahren? Dieser Film klärt Sie auf.

Private Pflegeversicherung

Zum 1. Januar 2024 steigen die Beiträge in der Privaten Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Das liegt vor allem an zusätzlichen Leistungen und damit steigenden Ausgaben.

  • Auf welcher Grundlage werden die Beiträge zur PPV berechnet?

    Der Beitrag in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) berechnet sich nach gesetzlich festgeschriebenen versicherungsmathematischen Regeln. Demnach darf der Beitrag immer erst neu berechnet werden, wenn mindestens einer von zwei Indikatoren dies anzeigt:

    • Die Leistungsausgaben weichen von der bisherigen Beitragskalkulation ab.
    • Die allgemeine Lebenserwartung unterscheidet sich von der bisher angenommenen.

      Erst wenn einer dieser beiden Indikatoren um mindestens 5 Prozent überschritten wird, dürfen die Beiträge überprüft werden. Wenn der Schwellenwert überschritten wird, muss eine vollständige Neukalkulation erfolgen, die zum Beispiel auch ein verändertes Zinsniveau berücksichtigen muss. Diese Situation ist jetzt in der Pflegepflichtversicherung in der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte eingetreten.

    • Werden die Beiträge für alle Versicherten erhöht?

      Die Beiträge werden zum 1. Januar 2024 für alle Personen mit Beihilfeberechtigung angehoben (Tarifstufe PVB). Nur in dieser Tarifstufe wurde der gesetzliche Schwellenwert überschritten. Die Leistungsausgaben sind also um mehr als 5 Prozent von der ursprünglichen Beitragskalkulation abgewichen. In den Tarifen für Selbstständige und Angestellte (PVN) war dies schon im Jahr 2022 der Fall, so dass sie bereits im Jahr 2023 von einer Beitragserhöhung betroffen waren.

    • Was ist der Grund für die deutliche Beitragserhöhung?

      Wesentliche Ursache der steigenden Beiträge ist die starke Ausweitung der Leistungsansprüche durch die jüngsten gesetzlichen Pflegereformen – insbesondere das „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ und das „Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz“. Dadurch gibt es im Pflegefall höhere Leistungen. Zudem ist durch vorhergehende Reformen auch der Kreis der Empfangsberechtigten per Gesetz deutlich erweitert. Das sind wichtige sozialpolitische Verbesserungen, sie machen die Pflegepflichtversicherung insgesamt werthaltiger. Sie führen jedoch zu einer starken Ausweitung der Leistungen und damit zu höheren jährlichen Mehrausgaben, die dadurch nun deutlich von der ursprünglichen Kalkulation abweichen. Und das aus unterschiedlichen Gründen:

      1. Zuschüsse zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen: Durch diese Neuregelung sind in der Tarifstufe PVB allein im Jahr 2022 bereits Mehrausgaben in Höhe von rund 70 Millionen Euro entstanden. Sie werden in den kommenden Jahren absehbar noch weiter ansteigen. Diese Mehrkosten können aufgrund der gesetzlichen Vor-gaben in der PPV erst jetzt für die Zukunft einkalkuliert werden.
      2. Hinzu kommen in der Tarifstufe PVB Mehrausgaben in zweistelliger Millionen-höhe pro Jahr durch eine Erhöhung des Pflegegeldes und weitere Mehrleistun-gen in Folge des jüngsten Pflegereformgesetzes.
      3. Die Zahl der Leistungsempfänger in der Privaten Pflegeversicherung ist von rund 169.000 im Jahr 2014, vor den Pflegereformen, auf rund 311.000 im Jahr 2022 gestiegen. Das ist ein Zuwachs von mehr als 84 Prozent. Die Ausgaben für die Kern-Leistungen der PPV werden sich zwischen 2014 und 2024 sogar verdrei-facht haben.
    • Wie wirken sich die steigenden Zinsen auf die Beiträge aus?

      Die Höhe der Zinseinnahmen spielt eine wichtige Rolle für die Kalkulation der Beiträge. Denn die Private Pflegepflichtversicherung bildet für die im höheren Alter absehbar steigenden Pflegekosten eine kapitalgedeckte Vorsorge mit Zins und Zinseszins (Alterungsrückstellungen). Diese Vorsorge wird bei jeder Beitragsanpassung überprüft und gegebenenfalls an ein neues Zinsniveau angepasst. Auf diese Weise wird das lebenslange Leistungsversprechen der Privaten Pflegepflichtversicherung auch zu den gestiegenen Kosten auf Dauer stabil finanziert. In letzter Zeit hat die Europäische Zentralbank Ihre Null-Zins-Politik beendet und die Leitzinsen schrittweise erhöht. Dadurch werden nun auch die Zinseinnahmen auf das Vorsorgekapital der Pflegeversicherten wieder ansteigen. In der neuen Kalkulation für Ihre Tarifstufe PVB konnte somit der so genannte Rechnungszins wieder leicht angehoben werden. Damit steigen nun die langfristig einkalkulierten Zinseinnahmen des Kapitalstocks. Diese Einnahmen wurden bei der Neukalkulation berücksichtigt und haben sich bereits positiv auf die jetzige Beitragsanpassung ausgewirkt. Damit konnte ein höherer Beitragsanstieg verhindert werden.

    • Gibt es eine Obergrenze für die Beiträge?

      Grundsätzlich gilt immer die Garantie, dass der Beitrag in der PPV nach einer Versicherungszeit von fünf Jahren nicht höher ist als der Höchstbeitrag in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Maßgeblich ist der aktuelle Beitragssatz der SPV. Ab 2024 liegt dieser bei 175,96 Euro monatlich. Für Beihilfeberechtigte in der PPV leitet sich daraus ein Höchstbeitrag von 70,38 Euro pro Monat ab. Höher darf der Beitrag im Jahr 2024 also nicht liegen.

    • Gibt es Sonderregelungen für Ehepartner?

      Eine Besonderheit gilt unter bestimmten Umständen für Ehepartner: Wenn mindestens ein Ehe- oder Lebenspartner seit dem 1. Januar 1995 ununterbrochen in der PPV versichert ist und das Gesamteinkommen eines Ehe- oder Lebenspartners 485 Euro im Monat nicht übersteigt (520 Euro im Monat bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung), gilt eine garantierte Höchstgrenze. Dann müssen die Partner gemeinsam nicht mehr als 150 Prozent der genannten Höchstbeiträge zahlen (jeder einzeln höchstens 75 Prozent). Sollten diese Voraussetzungen gegeben sein, der neue Beitrag jedoch höher liegen, kann das jeweilige Versicherungsunternehmen weiterhelfen.

    • Wer überwacht die Beitragserhöhung?

      Die Beitragskalkulation erfolgt nach strengen rechtlichen Vorgaben. Sowohl die Notwendigkeit einer Beitragsanpassung als auch die Berechnung selbst muss von einem unabhängigen mathematischen Treuhänder geprüft werden.

    • Wer berechnet die Beitragserhöhung?

      Bei der PPV handelt es sich gemäß SGB XI um einen brancheneinheitlichen Tarif. Deswegen wird auf Grundlage der Gesamtheit der Daten aller Versicherungsunternehmen zu den Versichertenzahlen und zur Höhe der Versicherungsleistungen überprüft, ob die Kalkulation erneuert werden muss und eine Beitragsanpassung notwendig ist. Ist dies der Fall, wird für jeden Jahrgang der notwendige Beitrag für einen Neuversicherten berechnet. Auf Basis dieser Kalkulation berechnen die Versicherungsunternehmen für jeden einzelnen Versicherten den individuellen Beitrag – unter Berücksichtigung der bereits gebildeten Alterungsrückstellungen und der unternehmensindividuellen Verwaltungskosten.

    • Warum steigen die Pflegebeiträge nur für Beihilfeberechtigte?

      Die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, wenn die Leistungsausgaben in einem Tarif stark gegenüber der ursprünglichen Kalkulation abweichen. Auch wenn die Tarifstufen für Beamtinnen und Beamte (PVB) und für nicht Beihilfeberechtigte (PVN) grundsätzlich auf dem gleichen Leistungsversprechen beruhen, erfolgen die Anpassungen in diesen Tarifen daher nicht zwingend gleichzeitig.

      So ist nun der gesetzliche Schwellenwert in der Tarifstufe PVB überschritten worden und hat eine Beitragserhöhung zur Folge. Im Tarif PVN hingegen hat es bereits am 1. Januar 2023 eine Beitragsanpassung gegeben.

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