Beitragsanpassung in der Pflegepflichtversicherung

Zum 1. Januar 2023 haben sich die Beiträge in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) geändert. Für Angestellte und Selbständige erhöhten sich die Beiträge in der PPV. Gleichzeitig lief der Corona-Zuschlag Ende des Jahres aus – auch für Beihilfeberechtigte.

Beitragserhöhung in der PPV – Antworten auf wichtige Fragen

Die branchenweite Anhebung der Beiträge lag zu einem großen Teil an den gesetzlichen Pflegereformen der vergangenen Jahre. Die letzte Erhöhung für Angestellte und Selbstständige fand zum 1. Januar 2020 statt und war somit bereits drei Jahre her.

In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Beitragsanpassungen in der privaten Pflegepflichtversicherung.

  • Warum sind die Beiträge in der Pflegepflichtversicherung gestiegen?

    Durch die Pflegereformen der vergangenen Jahre sind die Leistungen für Pflegebedürftige deutlich gestiegen.

    Die jüngste Pflegereform sorgte für die Reduzierung des Eigenbetrages, den Pflegebedürftige in stationärer Pflege zahlen müssen und die generelle Bezahlung von Pflegekräften nach Tarif. Das hat aber auch seinen Preis: Allein für die PPV führen die Neuregelungen zu Mehrausgaben von mindestens 150 Millionen Euro pro Jahr.

    Neben den Pflegereformen gibt es aber noch weitere Gründe, warum der Beitrag gestiegen ist. Die Zahl der Leistungsempfänger in der PPV ist von rund 169.000 im Jahr 2014, vor den Pflegereformen, auf fast 292.000 im Jahr 2021 gestiegen. Das ist ein Zuwachs von mehr als 70 Prozent. Insgesamt stiegen die Leistungen der PPV im selben Zeitraum von rund 790 Millionen Euro auf 1,615 Milliarden Euro im Jahr, haben sich also mehr als verdoppelt. Daraus ergibt sich ein höherer Finanzierungsbedarf als ursprünglich erwartet.

  • Welche Verbesserungen ergeben sich daraus für mich?

    Die Anpassungen resultieren in erster Linie aus mehr Leistungen für eine bessere Pflegeversorgung.

    Die gesetzlichen Pflegereformen haben wesentliche Erweiterungen der Leistungsansprüche in der Pflegeversicherung und wichtige sozialpolitischen Verbesserungen bewirkt, die die Pflegepflichtversicherung insgesamt werthaltiger machen.

    Im Falle eines Pflegefalles profitieren Sie von den umfangreicheren und verbesserten Leistungen Ihrer PPV. Besonders im Fokus ist die Reduzierung des Eigenbetrages, den Pflegebedürftige in stationärer Pflege zahlen müssen.

  • Warum ist eine private Pflegepflichtversicherung für mich wichtig?

    Eine brancheneinheitliche private Pflegepflichtversicherung ist in Deutschland für Sie als privat Krankenversicherte*r verpflichtend.

    Wer pflegebedürftig wird, muss mit hohen Kosten rechnen. Die PPV übernimmt dann einen Teil der anfallenden Kosten für Ihre ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflege. So zahlt sie z. B. in bestimmten Fällen ein Pflegegeld und übernimmt die Kosten für Kurzzeitpflege und Hilfsmittel. Darüber hinaus unterstützt sie in vielen weiteren Fällen.

    Eine Übersicht der Hilfsmittel, welche von der PPV übernommen werden, finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis.

  • Spielt die Niedrigzinspolitik eine Rolle für die Beitragserhöhung?

    Die Beiträge der privaten Pflegepflichtversicherung enthalten sogenannte Alterungsrückstellungen, die die Versicherer verzinsen müssen.

    Aufgrund der jahrelangen Null-Zins-Politik der EZB ist die Durchschnittsverzinsung immer weiter gesunken. Dadurch wird es für die Versicherungsunternehmen schwieriger, die Alterungsrückstellungen zu einem guten Zinssatz anzulegen. In der Folge sinkt nach und nach zwangsläufig auch die Verzinsung der PPV-Kapitalanlagen. Was die Zinsen derzeit nicht mehr hergeben, muss durch eine Erhöhung der Vorsorge ausgeglichen werden, also durch zusätzliche Beiträge. So ist es gesetzlich vorgeschrieben, um die Pflegeleistungen auch für die Zukunft solide abzusichern.

    Allein aufgrund von sinkenden Zinsen dürfen die Beiträge nicht erhöht werden, sondern nur, wenn aus anderen Gründen eine Beitragserhöhung fällig wird. Das ist nun der Fall – und die Zinsentwicklung der letzten drei Jahre muss berücksichtigt werden.

    Gut zu wissen: Die im Sommer 2022 erfolgte Anhebung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank könnte ein Indiz dafür sein, dass es bei den Zinsen nun allmählich zu einer Trendumkehr kommt. Das würde auch den Versicherten zu Gute kommen

Corona-Zuschlag ist zum Jahreswechsel entfallen

Mit dem Corona-Zuschlag wurden die Mehrausgaben für den Pflegerettungsschirm und die Coronavirus-Testverordnung wegen der Pandemie ausgeglichen. Der Zuschlag war vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 befristet. Daher lief er Ende des Jahres 2022 automatisch aus. Für Versicherte ohne Beihilfeberechtigung (Tarif PVN) betrug er 3,40 Euro im Monat und für Beihilfeberechtigte (Tarif PVB) 7,30 Euro. Diese Ausgaben sind nicht Bestandteil der regulären Kalkulation.

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