Die LKH nutzt für ihre Kunden das SEPA-Lastschrift-Mandat. SEPA steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und hat den Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht.
Dann nutzen Sie gerne unser Formular für die LKH und senden uns das SEPA-Lastschrift-Mandat handschriftlich unterschrieben zu.
Sie erreichen uns auf dem folgenden Weg:
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg
Fax: 04131 403402
E-Mail: vertrag@lkh.de
Bitte prüfen Sie vor dem Versand noch mal aufmerksam Ihre Angaben. Ist ersichtlich, für welchen Vertrag das Mandat gelten soll? Sind alle Daten vollständig aufgeführt?
Kontoinhaber*in bleibt identisch
Änderungen – beispielsweise zu IBAN und BIC – sind möglichst schriftlich auf dem Postweg unter Angabe der Versicherungsnummer mitzuteilen. Außerdem steht unter der Rubrik Persönliche Daten ändern ein Online-Formular zur Verfügung.
Kontoinhaber*in ändert sich
Bitte übersenden Sie uns ein neues SEPA-Lastschrift-Mandat, sofern sich der oder die Kontoinhaber*in ändert.
Unsere Versicherten erhalten vor der Abbuchung eine Vorausbenachrichtigung (Pre-Notification) mit den Abbuchungsdaten. Dadurch können sie sich auf die Abbuchung einstellen und wissen, wann wir die Lastschrift tätigen.
Die Pre-Notifications werden Ende Dezember an alle Versicherten verschickt. Darüber hinaus erhalten sie eine Benachrichtigung, wenn Vertrags-/Beitragsänderungen zu geänderten Abbuchungen führen. Die Abbuchung der angekündigten Beiträge erfolgt dann frühestens 14 Tage nach dem Versand der Vorausbenachrichtigung.
Ein Widerruf des SEPA-Lastschrift-Mandats ist jederzeit möglich. Übersenden Sie uns dafür bitte schriftlich unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer Ihren Widerruf.
Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
Uelzener Straße 120
21335 Lüneburg
Fax 04131 403402
E-Mail: vertrag@lkh.de
Hinweis: Der Einzug für den Folgemonat kann nicht mehr gestoppt werden, wenn dieser am Monatsende bereits bei der Bank vorgemerkt wurde. Bitte beachten Sie auch, dass die Teilnahme an der Beitragsrückerstattung entfällt, sofern kein SEPA-Lastschrift-Mandat vorliegt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Das SEPA-Lastschrift-Mandat kann nur akzeptiert werden, solange keine 1. Mahnung nach §°193 Abs. 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Krankheitskostenversicherung versandt wurde. Nach Versand der Mahnung ist eine Teilnahme am Lastschriftverfahren erst nach Ausgleich des Beitragsrückstands möglich. Außerdem wird das Lastschriftverfahren automatisch beendet, wenn wir eine Rücklastschrift z. B. wegen nicht ausreichender Kontodeckung erhalten.
Ihr Kontakt
Wir sind persönlich für Sie da.
Sie erreichen uns telefonisch unter 04131 725-0