Die LLH ist Ihr kompetenter Partner für eine solide und verlässliche Vorsorge. Das Unternehmen ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, bei dem die Versicherungsnehmer gleichzeitig die Mitglieder sind.
Die LLH konzentriert sich voll und ganz auf ihre Bestandskunden. Unser Anspruch ist es, unseren Mitgliedern einen bestmöglichen Service zu bieten. Das beinhaltet selbstverständlich, dass die Kunden auch in Zukunft an den Ergebnisquellen Kapitalanlage-, Risiko- und Übriges-Ergebnis beteiligt bleiben.
Fakten und Zahlen zur LLH | Wichtige Kennzahlen 2021 |
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Versicherungssumme | 159,6 Mio. EUR |
Beitragseinnahme | 6,1 Mio. EUR |
RfB | 5,4 Mio. EUR |
Bilanzsumme | 158,7 Mio. EUR |
Kennzahlen HGB im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen |
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Eigenkapitalquote | 154,0 % |
Verwaltungskostenquote | 2,1 % |
Abschlusskostenquote | 0,5 % |
RfB-Quote | 89,0 % |
Kennzahlen Solvency II | |
Eigenmittel | 35,295 Mio. EUR |
Kapitalanforderungen | 7,383 Mio. EUR |
Eigenmittelbedeckungsquote | 478 % |
Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2021 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung (MindZV)
Erträge*:
Kapitalerträge | 3.285.135 Euro |
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Risikoergebnis | 498.155 Euro |
übriges Ergebnis | 0 Euro |
Summe | 3.783.289 Euro |
Rechnungszins | 4.250.478 Euro |
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Direktgutschrift | 0 Euro |
Zuführung zur RfB | 0 Euro |
Summe | 4.250.478 Euro |
* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 MindZV für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag "-" bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.
Die LLH investiert überwiegend in liquide marktgängige Kapitalanlagen verschiedener Anlageklassen, um sicherzustellen, dass auch potentielle Fälle mit größerem Auszahlungsbedarf auskömmlich abgedeckt werden können.
Die LLH investiert nicht über Vermögensverwalter in Aktien börsennotierter Gesellschaften. Aus diesem Grunde entfallen die Angaben zu Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern gemäß § 134c Abs. 2 AktG.
Zu Art. 3:
Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. verfolgt die Strategie, bei seinen Investitionsentscheidungsprozessen Nachhaltigkeitsrisiken nicht zu berücksichtigen. Allerdings werden bei der Kapitalanlage ESG-Kriterien (Chancen und Risiken) in der Weise berücksichtigt, dass bei vergleichbaren Anlagen die ESG-konformere Anlage, wenn keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen, bevorzugt wird.
Zu Art. 4:
Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. berücksichtigt bei seinen Investitionsentscheidungen zur Zeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Hintergrund ist die fehlende Verfügbarkeit der hierfür benötigten Daten sowie der für den Landeslebenshilfe V.V.a.G. außer Verhältnis stehende Aufwand, diese Daten verfügbar zu machen. Es ist zur Zeit auch nicht beabsichtigt, die beschriebene Strategie zu ändern.
Zu Art. 5:
Im Rahmen der Vergütungspolitik des Landeslebenshilfe V.V.a.G. werden Nachhaltigkeitsrisiken zur Zeit nicht berücksichtigt.
Zu Art. 12:
Gegenüber der Vor-Version 1.0 wurden in den vorstehenden Ausführungen zu den Artikeln 3 und 5 redaktionelle Konkretisierungen vorgenommen. Inhaltlich gingen damit keine Änderungen einher. Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken weiterhin weder bei seinen Investitionsentscheidungen noch im Rahmen seiner Vergütungspolitik."
Ein PDF der bisherigen Version 1.0 des veröffentlichten Textes finden Sie hier.
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