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Landeslebenshilfe V.V.a.G. (LLH)

Die LLH ist Ihr kompetenter Partner für eine solide und verlässliche Vorsorge. Das Unternehmen ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, bei dem die Versicherungsnehmer gleichzeitig die Mitglieder sind.

Die LLH konzentriert sich voll und ganz auf ihre Bestandskunden. Unser Anspruch ist es, unseren Mitgliedern einen bestmöglichen Service zu bieten. Das beinhaltet selbstverständlich, dass die Kunden auch in Zukunft an den Ergebnisquellen Kapitalanlage-, Risiko- und Übriges-Ergebnis beteiligt bleiben.

Wichtige Kennzahlen auf einen Blick

  • Kennzahlen 2022

    Fakten und Zahlen zur LLHWichtige Kennzahlen 2022
    Versicherungssumme149.792 TEUR
    Beitragseinnahme5.532 TEUR
    RfB6.081 TEUR
    Bilanzsumme154,39 Mio. EUR
    Kennzahlen HGB im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen
    Eigenkapitalquote7,7 %
    Verwaltungskostenquote2,1 %
    RfB-Quote109,93 %
    Kennzahlen Solvency II
    Eigenmittel40,339 Mio. EUR
    Kapitalanforderungen3,169 Mio. EUR
    Eigenmitteldeckungsquote1.273 %

Erträge

  • Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2022

    Kapitalerträge3.139.178 Euro
    Risikoergebnis396.558 Euro
    übriges Ergebnis0 Euro
    Summe3.535.736 Euro
  • Aufgliederung der Beteiligung der Versicherten an den Erträgen

    Rechnungszins2.441.986 Euro
    Direktgutschrift0 Euro
    Zuführung zur RfB998.529 Euro
    Summe3.440.515 Euro

* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 MindZV für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag "-" bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.

Informationen nach § 134c Absatz 1 bis 3 des Aktiengesetzes 

Die LLH investiert überwiegend in liquide marktgängige Kapitalanlagen verschiedener Anlageklassen, um sicherzustellen, dass auch potentielle Fälle mit größerem Auszahlungsbedarf auskömmlich abgedeckt werden können. 

Die LLH investiert nicht über Vermögensverwalter in Aktien börsennotierter Gesellschaften. Aus diesem Grunde entfallen die Angaben zu Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern gemäß § 134c Abs. 2 AktG. 

Informationen nach Verordnung (EU) 2019/2088 (Version 1.1)

Zu Art. 3:

Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. verfolgt die Strategie, bei seinen Investitionsentscheidungsprozessen Nachhaltigkeitsrisiken nicht zu berücksichtigen. Allerdings werden bei der Kapitalanlage ESG-Kriterien (Chancen und Risiken) in der Weise berücksichtigt, dass bei vergleichbaren Anlagen die ESG-konformere Anlage, wenn keine wesentlichen Gründe dagegen sprechen, bevorzugt wird.

Zu Art. 4:

Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. berücksichtigt bei seinen Investitionsentscheidungen zur Zeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Hintergrund ist die fehlende Verfügbarkeit der hierfür benötigten Daten sowie der für den Landeslebenshilfe V.V.a.G. außer Verhältnis stehende Aufwand, diese Daten verfügbar zu machen. Es ist zur Zeit auch nicht beabsichtigt, die beschriebene Strategie zu ändern.

Zu Art. 5:

Im Rahmen der Vergütungspolitik des Landeslebenshilfe V.V.a.G. werden Nachhaltigkeitsrisiken zur Zeit nicht berücksichtigt.

Zu Art. 12:

Gegenüber der Vor-Version 1.0 wurden in den vorstehenden Ausführungen zu den Artikeln 3 und 5 redaktionelle Konkretisierungen vorgenommen. Inhaltlich gingen damit keine Änderungen einher. Der Landeslebenshilfe V.V.a.G. berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken weiterhin weder bei seinen Investitionsentscheidungen noch im Rahmen seiner Vergütungspolitik."

Ein PDF der bisherigen Version 1.0 des veröffentlichten Textes finden Sie hier.