Die LLH ist Ihr kompetenter Partner für eine solide und verlässliche Vorsorge. Das Unternehmen ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, bei dem die Versicherungsnehmer gleichzeitig die Mitglieder sind.
Die LLH konzentriert sich voll und ganz auf ihre Bestandskunden. Unser Anspruch ist es, unseren Mitgliedern einen bestmöglichen Service zu bieten. Das beinhaltet selbstverständlich, dass die Kunden auch in Zukunft an den Ergebnisquellen Kapitalanlage-, Risiko- und Übriges-Ergebnis beteiligt bleiben.
Fakten und Zahlen zur LLH | Wichtige Kennzahlen 2020 |
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Versicherungssumme | 170,2 Mio. EUR |
Beitragseinnahme | 6,7 Mio. EUR |
RfB | 6,5 Mio. EUR |
Bilanzsumme | 163,3 Mio. EUR |
Kennzahlen HGB im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen | |
Eigenkapitalquote | 138,5 % |
Verwaltungskostenquote | 2,6 % |
Abschlusskostenquote | 2,1 % |
RfB-Quote | 96,0 % |
Kennzahlen Solvency II | |
Eigenmittel | 30,963 Mio. EUR |
Kapitalanforderungen | 8,737 Mio. EUR |
Eigenmittelbedeckungsquote | 354 % |
Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2020 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung (MindZV)
Erträge*:
Kapitalerträge | 4.198.977 Euro |
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Risikoergebnis | 471.024 Euro |
übriges Ergebnis | 0 Euro |
Summe | 4.670.001 Euro |
Rechnungszins | 4.636.324 Euro |
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Direktgutschrift | 0 Euro |
Zuführung zur RfB | 108.054 Euro |
Summe | 4.744.378 Euro |
* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 MindZV für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag "-" bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.
Die LLH investiert überwiegend in liquide marktgängige Kapitalanlagen verschiedener Anlageklassen, um sicherzustellen, dass auch potentielle Fälle mit größerem Auszahlungsbedarf auskömmlich abgedeckt werden können.
Die LLH investiert nicht über Vermögensverwalter in Aktien börsennotierter Gesellschaften. Aus diesem Grunde entfallen die Angaben zu Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern gemäß § 134c Abs. 2 AktG.
Die LLH verfolgt die Strategie, bei ihren Tätigkeiten (insbesondere bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen und ihren Versicherungsberatungstätigkeiten) und im Rahmen ihrer Vergütungspolitik Nachhaltigkeitsaspekte in angemessener Art und Weise einzubeziehen, wenn und soweit durch ihre Tätigkeiten oder durch die Struktur ihrer Vergütungspolitik in nicht unerheblicher Weise Nachhaltigkeitsrisiken begründet werden. Dies ist zur Zeit nicht der Fall.
Aufgrund der aktuellen Struktur der Vergütungspolitik (die insbesondere kaum variable Vergütungselemente aufweist) werden Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vergütungspolitik zur Zeit nicht gesondert behandelt. Dies steht im Einklang mit den zuvor beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Die LLH berücksichtigt als Finanzmarktteilnehmer zur Zeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und als Finanzberater erfolgt dies auch nicht im Rahmen ihrer Versicherungsberatung. Eine Berücksichtigung soll im Einklang mit den Strategien erst dann erfolgen, wenn und soweit durch die Tätigkeiten oder Strukturen der LLH solche nachteiligen Auswirkungen in nicht unerheblicher Weise begründet werden. Angesichts der aktuellen Tätigkeiten und Strukturen, insbesondere der sicherheitsorientierten Struktur der Kapitalanlage, ist dies zur Zeit nicht der Fall.
Landeslebenshilfe V.V.a.G. (LLH)
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