Die LLH ist Ihr kompetenter Partner für eine solide und verlässliche Vorsorge. Das Unternehmen ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, bei dem die Versicherungsnehmer gleichzeitig die Mitglieder sind.
Die LLH konzentriert sich voll und ganz auf ihre Bestandskunden. Unser Anspruch ist es, unseren Mitgliedern einen bestmöglichen Service zu bieten. Das beinhaltet selbstverständlich, dass die Kunden auch in Zukunft an den Ergebnisquellen Kapitalanlage-, Risiko- und Übriges-Ergebnis beteiligt bleiben.
Fakten und Zahlen zur LLH | Wichtige Kennzahlen 2019 |
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Versicherungssumme | 181,3 Mio. EUR |
Beitragseinnahme | 6,5 Mio. EUR |
RfB | 7,2 Mio. EUR |
Bilanzsumme | 167,0 Mio. EUR |
Kennzahlen HGB im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen | |
Eigenkapitalquote | 142,5 % |
Verwaltungskostenquote | 2,6 % |
Abschlusskostenquote | 2,5 % |
RfB-Quote | 110,2 % |
Kennzahlen Solvency II | |
Eigenmittel | 41,629 Mio. EUR |
Kapitalanforderungen | 8,134 Mio. EUR |
Eigenmittelbedeckungsquote | 512 % |
Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen im Geschäftsjahr 2019 gemäß § 15 Mindestzuführungsverordnung (MindZV)
Erträge*:
Kapitalerträge | 3.096.374 Euro |
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Risikoergebnis | 371.931 Euro |
übriges Ergebnis | - Euro |
Summe | 3.468.305 Euro |
Rechnungszins | 4.350.807 Euro |
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Direktgutschrift | 0 Euro |
Zuführung zur RfB | 0 Euro |
Summe | 4.350.807 Euro |
* Die Ertragsquellen sind die anzurechnenden Kapitalerträge, das Risikoergebnis (soweit positiv) und das übrige Ergebnis (soweit positiv) im Sinne der §§ 6 bis 8 MindZV für den überschussberechtigten Versicherungsbestand. Der Eintrag "-" bedeutet, dass die betreffende Ertragsquelle mit einem Verlust abgeschlossen hat.
Die LLH investiert überwiegend in liquide marktgängige Kapitalanlagen verschiedener Anlageklassen, um sicherzustellen, dass auch potentielle Fälle mit größerem Auszahlungsbedarf auskömmlich abgedeckt werden können.
Die LLH investiert nicht über Vermögensverwalter in Aktien börsennotierter Gesellschaften. Aus diesem Grunde entfallen die Angaben zu Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern gemäß § 134c Abs. 2 AktG.
Landeslebenshilfe V.V.a.G. (LLH)
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