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Beitragsanpassung im Fokus

Hintergründe zur Beitragskalkulation und aktuellen Tarifentwicklung

Wichtige Informationen zur Beitragsanpassung

Die LKH vergleicht jährlich die kalkulierten Versicherungsleistungen einer jeden Beobachtungseinheit jeden Tarifs mit den erforderlichen Leistungen. Weichen die tatsächlichen Leistungsausgaben über die gesetzlich bzw. in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schwellenwerte hinaus ab, schreibt der Gesetzgeber eine Überprüfung aller Prämien in diesen Beobachtungseinheiten vor. Ist der Effekt nicht als vorübergehend anzusehen, kommt es zur Beitragsanpassung in diesem Tarif.

Gut zu wissen: Beitragsanpassungen erfolgen auf Basis strenger gesetzlicher Regelungen und müssen durch unabhängige Treuhänder geprüft und genehmigt werden. 

Einblick in das Beitragsjahr 2027

Wir befinden uns derzeit in der jährlichen Nachkalkulation unseres Produktportfolios. Erfreulicherweise können wir bereits jetzt für einige Tarife Beitragsgarantien aussprechen.

Weitere Beitragsgarantien und detaillierte Informationen werden wir hier zeitnah bekannt geben.

Direkt zu den Beitragsgarantien

Hintergrund zur Beitragsanpassung

Gesetzliche Verpflichtung zum Schutz des Leistungsversprechens

Beitragsanpassungen dienen der Sicherstellung des lebenslangen Leistungsversprechens. Jede private Krankenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich die kalkulierten Versicherungsleistungen mit den erforderlichen Kosten gegenüberzustellen. So stellen wir sicher, dass unseren Versicherten medizinische Innovationen und exzellente Versorgung auch morgen vollumfänglich zur Verfügung stehen.

Auslösende Faktoren: Die Mechanismen der Beitragsanpassung

Eine Beitragsüberprüfung muss erfolgen, wenn der sogenannte „auslösende Faktor“ im jeweiligen Tarif anspringt. Das Verfahren unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen. Das passiert in zwei Fällen:

1. Leistungsbedarf

Weichen die kalkulierten Leistungen vom erforderlichen Leistungsbedarf von dem jeweiligen PKV-Unternehmen festgelegten Prozentsatz ab, müssen die Tarifbeiträge auf Basis gesetzlicher Bestimmungen überprüft werden. Der erforderliche Prozentsatz (auslösender Faktor) liegt gemäß § 155 VAG bei mehr als 10 %, es sei denn, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist ein geringerer Prozentsatz (von mindestens 5 %) vorgesehen.

2. Lebenserwartung

Gleiches gilt bei einer Abweichung der kalkulierten von den erforderlichen Sterbewahrscheinlichkeiten von mehr als 5 %. Diese wird jährlich mit der sogenannten Sterbetafel statistisch festgelegt und veröffentlicht.

Erst wenn ein unabhängiger mathematischer Treuhänder der Berechnung zustimmt, darf die Anpassung umgesetzt werden. Zudem informieren wir die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über jede Beitragsanpassung.

Botschaft an die Vertriebspartner

Als finanzstarker Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit steht für die LKH fest: Wir sind einzig und allein unseren (versicherten) Mitgliedern verpflichtet. Diese Unabhängigkeit spiegelt sich auch in einer transparenten Beitragskalkulation wider. Unsere Aktuare sorgen dafür, dass die Tariflandschaft langfristig auf einem soliden Fundament steht. Dank angemessener Kalkulation für das Jahr 2027 können wir für zahlreiche Tarife feste Beitragsgarantien aussprechen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und herzlichen Dank für die partnerschaftliche Unterstützung!

Quote from: Oliver Contala

Leiter Kunde & Vertrieb

So wird die BAP effektiv abgefedert

Eine Beitragsanpassung kommt beim Kunden selten gut an. Es gibt wirkungsvolle Mechanismen, die die reale Mehrbelastung reduzieren:

Arbeitgeberzuschuss

Bei Angestellten federt der Arbeitgeber die Anpassung durch die hälftige Beteiligung am Krankenversicherungsbeitrag ab (bis zum gesetzlichen Höchstzuschuss).

Milderung durch die LKH

Die LKH setzt gezielt Mittel aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB) ein, um die Beitragsanpassungen für die Versicherten abzumildern.

Steuerliche Absetzbarkeit

Beiträge zur PKV – und somit auch die Erhöhungen durch eine BAP – sind im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes (BEG) in weiten Teilen steuerlich absetzbar. Die individuelle Netto-Mehrbelastung des Kunden fällt dadurch deutlich geringer aus.

Der gesetzliche Zuschlag (GZ)

Ein gesetzlich vorgeschriebener Aufschlag von 10 %, der bis zum 60. Lebensjahr erhoben wird, um die Beiträge ab dem 65. Lebensjahr zusätzlich zu senken oder stabil zu halten.

Exkurs: Beitragskalkulation einer PKV

Um zu verstehen, warum ein Beitrag angepasst werden muss, hilft ein Blick auf die zwei Grundpfeiler der Beitragskalkulation:

  1. Der Risikoanteil: Dieser Teil deckt die realen Leistungsausgaben der in den Versicherungsbedingungen garantierten Leistungen und sichert das lebenslange Leistungsversprechen.
  2. Der Sparanteil: Dieser Teil fließt direkt in die individuellen Alterungsrückstellungen, um steigende Kosten im Alter aufzufangen.

Bei einer BAP reicht der kalkulierte Risikoanteil des Tarifs nicht mehr aus. Sind die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht und der Tarif überprüft, wird der Zahlbeitrag angepasst.  

Marktsituation & GKV-Vergleich

Kontinuierlicher Fortschritt in der Medizin sorgt für immer bessere Versorgung im Krankheitsfall und höhere Heilungschancen. Ob neuartige Arzneimittel oder innovative Medizintechnik – Patienten sichern sich dadurch ein großes Plus an Lebensqualität. Klar ist auch: Spitzenmedizin hat ihren Preis. Diese steigenden Ausgaben im Gesundheitssystem betreffen den gesamten Markt und müssen von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherern getragen werden.

LKH-Beitragsgarantien

Wir garantieren unseren Versicherten, dass in den nachfolgend aufgeführten Produktfamilien der Landeskrankenhilfe V. V. a. G. die Beiträge vor dem 01.01.2028 nicht erhöht werden. Bitte beachten Sie auf den jeweiligen Urkunden die Tarifkürzel sowie SB-Stufen.

ZahnUpgrade (ZU)

Prüfung durch Aktuar abgeschlossen

KlinikUpgrade (KU)

Prüfung durch Aktuar abgeschlossen

GesundheitsUpgrade Komfort (GUK)*

Prüfung durch Aktuar abgeschlossen

*Beitragsgarantie bezieht sich auf Erwachsene

GesundheitsUpgrade Premium (GUP)

Prüfung derzeit durch Aktuar

BeihilfeUpgrade (BU)

Prüfung durch Aktuar abgeschlossen

TeamUpgrade (TU)

Prüfung durch Aktuar abgeschlossen

Dokumente

ZU50_Beitragsgarantie_2028.pdf

ZU50_Beitragsgarantie_2028.pdf1 MB , PDF

ZU70-(L)_Beitragsgarantie_2028.pdf

ZU70-(L)_Beitragsgarantie_2028.pdf1 MB , PDF

ZU90-(L)_Beitragsgarantie_2028.pdf

ZU90-(L)_Beitragsgarantie_2028.pdf1 MB , PDF

KUP(L)_Beitragsgarantie_2028.pdf

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KUT(L)_Beitragsgarantie_2028.pdf

KUT(L)_Beitragsgarantie_2028.pdf1 MB , PDF

GUK0_Beitragsgarantie_2028.pdf

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GUK500_Beitragsgarantie_2028.pdf

GUK500_Beitragsgarantie_2028.pdf1 MB , PDF

GUK900_Beitragsgarantie_2028.pdf

GUK900_Beitragsgarantie_2028.pdf1 MB , PDF

TU_Fit_Beitragsgarantie_2028.pdf

TU_Fit_Beitragsgarantie_2028.pdf1 MB , PDF

TU_Smile_Beitragsgarantie_2028.pdf

TU_Smile_Beitragsgarantie_2028.pdf1 MB , PDF

Häufige Fragen zur Beitragsanpassung

FAQs

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Sait Altunkaya - Vertriebsmanager

PLZ-Bereich: 26-28

Telefon: 0173 6265362

Email: sait.altunkaya@lkh.de

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Gina Boenke - Vertriebsmanagerin

PLZ-Bereich: 22

Telefon:  0152 06160592

Email: gina.boenke@lkh.de

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Ralf Buchwitz - Vertriebsmanager

PLZ-Bereich: 01-09

Telefon: 0152 07669384

Email: ralf.buchwitz@lkh.de

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Altin Collaku - Vertriebsmanager

PLZ-Bereich: 68-71, 74

Telefon: 0152 02418370

Email: altin.collaku@lkh.de

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Edgar Didun - Vertriebsmanager

PLZ-Bereich: 54-56, 60-67

Telefon:  0152 02448651

Email: edgar.didun@lkh.de

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Reza Eskandari - Vertriebsmanager

PLZ-Bereich: 10-19

Telefon: 0152 02996497

Email: reza.eskandari@lkh.de

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Marcel Keber - Vertriebsmanager

PLZ-Bereich: 72-73, 75-79, 88-89

Telefon: 0152 02430431

Email: marcel.keber@lkh.de

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Gülay Kilic - Vertriebsmanagerin

PLZ-Bereich: 90-93

Telefon: 0173 2127107

Email: guelay.kilic@lkh.de

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Franziska Lange - Vertriebsmanagerin

PLZ-Bereich: 20-21

Telefon: 0152 02448647

Email: franziska.lange@lkh.de

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Sven-Erik Lausen - Vertriebsmanager

PLZ-Bereich: 23-25

Telefon: 0151 18014873

Email: sven-erik.lausen@lkh.de

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Simon Lorenz - Vertriebsmanager

PLZ-Bereich: 94-97

Telefon: 0152 07658024

Email: simon.lorenz@lkh.de

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Daniel Maaß - Vertriebsmanager

PLZ-Bereich: 29-31

Telefon: 0173 2983699

Email: daniel.maass@lkh.de

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Oliver Nestmann - Vertriebsmanager

PLZ-Bereich: 32-39, 98-99

Telefon: 0173 2126031

Email: oliver.nestmann@lkh.de

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Juliano Radowitz - Vertriebsmanager

PLZ-Bereich: 48-49

Telefon: 0152 27957346

Email: juliano.radowitz@lkh.de

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Sabrina Schwinger - Vertriebsmanagerin

PLZ-Bereich: 80-87

Telefon: 0152 02789467

Email: sabrina.schwinger@lkh.de

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Marius Wolf - Vertriebsmanager

PLZ-Bereich: 40-47, 50-53, 57-59

Telefon: 0152 02450830

Email: marius.wolf@lkh.de

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Katharina Frömbling - Key Account Managerin

Onlinevertriebe

Telefon:  0152 28311676

Email: onlinevertriebe@lkh.de

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Daniel Dörr - Vertriebsmanager

Kooperationen

Telefon: 0152 24517290

Email: daniel.doerr@lkh.de

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