Zum Seiteninhalt springen

5 Prozent-BRE geht, LKH-BENEFIT bleibt

Zum 1. Januar 2025 ändert sich unsere Beitragsrückerstattung (BRE): LKH-BENEFIT bleibt, die BRE für kostenbewusstes Verhalten läuft aus.

Meldungen 22.11.2024

Haben Sie bisher an der sofortigen BRE für kostenbewusstes Verhalten teilgenommen? In der Umstellungsphase auf die neue BRE LKH-BENEFIT haben Sie zusätzlich vom 5 Prozent Beitragsabzug profitiert. Wie im Oktober 2023 angekündigt, entfällt diese Regelung nun zum Jahreswechsel.

Mit LKH-BENEFIT belohnen wir nicht mehr wie bisher das seltene Einreichen von Rechnungen, sondern die Nichtinanspruchnahme von Leistungen – und das mit einer lukrativen Rückerstattung.

  • Die maximal mögliche BRE richtet sich nach dem Vertragsbeginn und ist bereits nach drei leistungsfreien Jahren erreichbar. Finden Sie hier die passenden Regelungen zu Ihrem Tarif.
  • Unsere Empfehlung: Reichen Sie Ihre Belege erst dann ein, wenn die Summe der Leistungen die Höhe der BRE übersteigt. Sollten Sie dennoch mal eine Rechnung eingereicht haben – und liegt der Betrag unterhalb Ihrer möglichen BRE – verrechnen wir diese ganz einfach. Wir zahlen Ihnen dann einen um diese Summe reduzierten BRE-Betrag aus.

Nutzen Sie unserer APP "Meine LKH" oder unser Kundenportal, um Arztrechnungen und Rezepte einzureichen.