LKH-BENEFIT: Die Beitragsrückerstattung der LKH

Alle vollversicherten Mitglieder können seit dem 01.01.2024 von der Beitragsrückerstattung profitieren.
Mit LKH-BENEFIT bekommen Sie einen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge zurück, wenn Sie keine Leistungen einreichen. Finden Sie hier die passenden Regelungen zu Ihrem Tarif.

Paar sitzt lächelnd auf dem Sofa

Für Neukunden


Versicherungsbeginn ab 01.01.2024

Mann hebt Frau hoch

Für Mitglieder in Unisex-Tarifen

Versicherungsbeginn ab 2013

Frau und Mann sitzen mit einem Tablet lachelnd auf dem Sofa

Für Mitglieder in Bisex-Tarifen

Versicherungsbeginn vor 2013

  • Bin ich in einem „Unisex-Tarif“ oder „Bisex-Tarif“ versichert?

    Der Unterschied liegt in der Art der Berechnung der beiden Tarifarten: Während bei Bisex-Tarifen beide Geschlechter separat kalkuliert werden, erfolgt bei Unisex-Tarifen keine Unterscheidung nach Geschlecht.

    Unisex-Tarife
    (Versicherungsbeginn nach 2013)

    Bisex-Tarife
    (Versicherungsbeginn vor 2013)

    • Beamte und Beamtenanwärter: A10-A50 und A22, S10-S50 und S22, Z10-Z50, ET10-ET50, SW10-SW50 und SW22, SW101, BA30-BA50 (S).
      • Angestellte, Selbstständige und Freiberufler sowie Ärzte und Personen in Ausbildung: A100, A101, A103, A105, A120, A121, Z60-Z90, S200, S201, S220, S300.
      • Beamte und Beamtenanwärter: 150-180, 182, BA1-BA9.

      • Angestellte, Selbstständige und Freiberufler sowie Ärzte und Personen in Ausbildung: 100, 101, 102, 103, 105, 110, 120, 121, E70-E90, E70W-E91W, PSKV, A(G), A(Z), II und III sowie für die Tarife der Tarifgruppen T, A, P und G.
    Kontakt
    Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
    Uelzener Straße 120
    21335 Lüneburg
    Tel. 04131 725-0
    Fax 04131 403402
    E-Mail: info@lkh.de

    Ihr Kontakt

    Wir sind persönlich für Sie da.
    Sie erreichen uns telefonisch unter 04131 725-0