Das rechnet sich: Bis zu fünfeinhalb Monatsbeiträge zurück!
Das Prinzip unserer Beitragsrückerstattung LKH-BENEFIT ist ganz einfach: Sie bekommen Geld zurück, wenn Sie für ein Versicherungsjahr keine Leistungen einreichen. Abhängig von der Anzahl der leistungsfreien Jahre bis zu fünfeinhalb Monatsbeiträge. Ausgezahlt im Oktober des jeweiligen Folgejahres.
Für die Beitragsrückerstattung (BRE) entscheidend ist die Anzahl der leistungsfreien Jahre. Bereits nach dem dritten Jahr können Sie mit einer BRE von bis zu fünfeinhalb Monatsbeiträgen rechnen.
Sollten Sie für ein Jahr Leistungen in Anspruch nehmen, fallen Sie auf Stufe 0 zurück. Aber schon mit dem nächsten leistungsfreien Jahr steigen Sie wieder in Stufe 1 auf.
Gut zu wissen: Stationäre Leistungen sind BRE-neutral. Sie haben keinen Einfluss auf Ihren LKH-BENEFIT und beeinflussen daher Ihre BRE-Stufe nicht.
Ihre Leistungsinanspruchnahmen in einem Versicherungsjahr (01.01. – 31.12.) sind maßgeblich für Ihre Beitragsrückerstattung mit Auszahlung im Oktober des Folgejahres.
Beitragsrückerstattung in Monatsbeiträgen (MB) |
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Stufe 0: keine Leistungsfreiheit | 0 MB |
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Stufe 1: ein Jahr | 2 MB |
Stufe 2: zwei Jahre | 3 MB |
Stufe 3: drei und mehr Jahre | 5,5 MB |
Die Vorteile von LKH-BENEFIT auf einen Blick:
Gut
Mehr ist mehr: Erhalten Sie bis zu fünfeinhalb Monatsbeiträge zurück.
Schnell
Die maximale BRE in Höhe von fünfeinhalb Monatsbeiträgen erreichen Sie bereits nach drei leistungsfreien Jahren.
Vorteilhaft
Stationäre Leistungen haben keinen Einfluss auf Ihren LKH-BENEFIT und beeinflussen daher Ihre BRE-Stufe nicht.
Downloads
LKH-BENEFIT für Bisex-Tarif
Information zum LKH-BENEFITfür Bisex-Tarif
Wichtige Informationen zum LKH-BENEFIT für Bisex-Tarife.pdf29 kB , PDF