Das Organspende-Register ist seit März 2024 offiziell am Start. In diesem Register können die Bundesbürger nun auch online ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende eintragen. Schon ca. 100.000 Menschen haben sich seit dem Start dort registriert. Der Eintrag in das Organspende-Register ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Für die Abgabe einer Erklärung im Organspende-Register werden der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, die Krankenversichertennummer und E-Mail-Adresse benötigt.
Ab Juli 2024 werden dann auch alle Kliniken, die zur Organentnahme berechtigt sind, an das Organspende-Register angeschlossen sein.
Vorteil Organspende-Register
Parallel dazu bleiben der Organspendeausweis und die Patientenverfügung gültig. Häufig wird jedoch der Organspendeausweis im Ernstfall nicht gefunden. Mit einer Online-Registrierung im Organspende-Register gehen Sie daher auf Nummer sicher, dass im Todesfall Ihr Wille respektiert wird. Die Information für oder wider einer Entnahme kann so jederzeit von berechtigter Stelle abgerufen werden. Mit Ihrer Willenserklärung entlasten Sie Ihre Angehörigen zudem von einer schwierigen Entscheidung.
Andere Länder, andere Gesetze bzgl. Organspende
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Organe dürfen nur dann entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Im Ausland gelten andere Regelungen. Weit verbreitet ist die Widerspruchslösung, d.h. man muss zu Lebzeiten einer Organentnahme aktiv widersprochen haben. Verstirbt eine Person im Ausland, so greift die Regelung des jeweiligen Landes. Deshalb sollte man sich vor einem Auslandsaufenthalt über die dort geltende Regelung informieren.
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