Auf dem Organspendeausweis kann die Bereitschaft dokumentiert werden, nach ärztlicher Feststellung des Todes Organe und Gewebe zu spenden. Eine Beschränkung der Spendenbereitschaft auf bestimmte Organe oder Gewebe kann ebenso dokumentiert werden wie der Widerspruch einer Entnahme von Organen oder Geweben.
Für den Fall, dass bereits eine sogenannte Patientenverfügung getroffen wurde oder geplant ist, sollten in der Patientenverfügung und im Organspendeausweis keine widersprüchlichen Aussagen getroffen werden.
Weitere Informationen zur Organspende erhalten Sie kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 51101 Köln, oder im Internet unter www.organspende-info.de.
Wir übersenden unseren Mitgliedern in der Krankenvollversicherung in regelmäßigen Abständen Informationsmaterial sowie einen Organspendeausweis für alle Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Sie wünschen eine fundierte Beratung? Die qualifizierten Ansprechpartner in unseren Bezirksdirektionen und empfohlene Vertriebspartner sind ganz in Ihrer Nähe für Sie da!
Mit unserem Service-Formular fordern Sie Informationen an und nehmen schnell und bequem Kontakt zu uns auf.