Plötzlich pflegebedürftig – und was dann?


Wenn jemand zum Pflegefall wird, tauchen viele Fragen auf. Dann ist es wichtig, die richtigen Schritte zu gehen.

Für unsere Versicherten, die mit ihrer Krankenvollversicherung automatisch auch Mitglied in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) sind, beantworten wir in unseren FAQ wichtige Fragen hierzu.

Außerdem erklärt eine erfahrene Gutachterin des medizinischen Dienstes MEDICPROOF, wie eine Pflegegrad-Begutachtung abläuft. In einem weiteren Video gibt sie dafür hilfreiche Tipps.

Fragen und Antworten

Was im Pflegefall zu beachten ist und wie Sie Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung in Anspruch nehmen können, erfahren Sie in den Antworten zu den wichtigsten Fragen.

  • Wann besteht Pflegebedürftigkeit?

    Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Sie bedürfen der Hilfe anderer.

    Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen der folgenden sechs Module einhergehen:

    • Mobilität (z.B. Treppensteigen)
    • kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. örtliche/zeitliche Orientierung)
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.B. nächtliche Unruhe)
    • Selbstversorgung (z.B. Körperpflege)
    • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z.B. Arztbesuche)
    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z.B. Ruhe und Schlafen)
  • Wie werden Leistungen beantragt?

    Leistungen der Pflegeversicherung werden schriftlich beantragt. Nutzen Sie dazu bitte unseren Antrag auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung (PPV).

    Bis Sie einen Bescheid über die Leistungen erhalten, können einige Wochen vergehen. Sofern Ihr Pflegegrad jedoch genehmigt wird, erhalten Sie die Leistungen rückwirkend vom Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

    Bitte beachten Sie, dass wir eine Vollmacht für Angehörige oder Betreuer/innen benötigen, um zu individuellen Fällen Auskünfte zu erteilen.

  • Wer unterstützt bei der Beantragung des Pflegegrades?

    Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH informiert, unterstützt und begleitet Pflegebedürftige und deren Angehörige bei allen Fragen rund um das Thema Pflege. Ratsuchende können sich an die bundesweit kostenlose Servicenummer 0800 1018800 wenden. Die Pflegeberatung durch COMPASS ist kostenfrei und unabhängig.

  • Was muss beachtet werden, wenn die Pflegebedürftigkeit im Krankenhaus eintritt?

    Wenn davon auszugehen ist, dass nach der stationären Behandlung eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegen wird, sollte ein Eil-Antrag auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung (PPV) gestellt werden. Dafür können Sie sich an den Sozialdienst des Krankenhauses wenden.

    Das Ergebnis der Vorabeinstufung kann telefonisch bei uns erfragt werden. Den schriftlichen Bescheid erhalten unsere Versicherten an die Hausanschrift.

  • Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?

    Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Gutachten festgestellt, das von einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin des Medizinischen Dienstes der privaten Pflegeversicherung (MEDICPROOF) erstellt wird.

    Die LKH beauftragt den Medizinischen Dienst. Kosten entstehen für den/die Versicherte/n nicht.

So läuft eine Begutachtung ab

Eine Gutachterin erklärt, wie viel Zeit Sie für eine Begutachtung einplanen sollten und welche Kritieren geprüft werden. Sie erfahren auch, welche Unterlagen Sie für den Termin bereit halten sollten.

7 Tipps für die Begutachtung

Damit die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit reibungslos abläuft, hält die Gutachterin einige Ratschläge für Sie bereit. Neben der Bereitstellung von wichtigen Unterlagen, können Sie sich mit weiteren Tipps optimal vorbereiten.

  • Welche Leistungen gibt es für die unterschiedlichen Pflegegrade?

    Die Leistungshöhe richtet sich danach, in welchem Pflegegrad die versicherte Person eingestuft wird. Ferner ist relevant, ob der Betroffene zu Hause oder vollstationär gepflegt wird.

    Kostenerstattung je Kalendermonat, wenn häusliche Pflegehilfe in Anspruch genommen wird

    Pflegegrad 1125,00 € (Entlastungsbetrag)
    Pflegegrad 2




    761,00 €
    Pflegegrad 3




    1.432,00 €
    Pflegegrad 4




    1.778,00 €
    Pflegegrad 5




    2.200,00 €


    Pflegegeld je Kalendermonat für selbst sichergestellte Pflege

    Pflegegrad 2




    332,00 €
    Pflegegrad 3




    573,00 €
    Pflegegrad 4




    765,00 €
    Pflegegrad 5




    947,00 €



    Aufwendungen für vollstationäre Pflege innerhalb der Pflegegrade betragen je Kalendermonat bis zu

    Pflegegrad 1




    125,00 € (Entlastungsbetrag)
    Pflegegrad 2




    770,00 €
    Pflegegrad 3




    1.262,00 €
    Pflegegrad 4




    1.775,00 €
    Pflegegrad 5




    2.005,00 €

    Dieser Erstattungsanspruch gilt für folgende Kosten:

    • Pflegebedingte Aufwendungen
    • Ausbildungskosten/-umlagen
    • Unterkunft
    • Verpflegung

    Darüber hinaus werden weitere Leistungen erbracht

    • Übernahme von Betreuungs- und Aktivierungskosten
    • Zuschuss zur Finanzierung von Pflegehilfspersonal

    Hinzu zur vollstationären Pflege kommt ab dem 01.01.2022 der Zuschuss zur Eigenanteilsbegrenzung. Dieser ist gestaffelt und steigt mit der Aufenthaltsdauer in der Pflegeeinrichtung. Dadurch werden besonders die langjährigen Bewohner finanziell entlastet.

    Der Zuschuss bezieht sich dabei auf den Eigenanteil zu den pflegebedingten Aufwendungen und den Ausbildungskosten.

    Pflegegrad



    Aufenthalt
    in der Pflegeeinrichtung



    Zuschuss

    2 - 5



    bis 12 Monate



    15 %

    2 - 5



    ab 12 Monate



    30 %

    2 - 5



    ab 24 Monate



    50 %

    2 - 5



    ab 36 Monate



    75 %

    Details zu den Leistungen der Pflegepflichtversicherung finden Sie im Antrag.

  • Wie beantrage ich Hilfsmittel?

    Bei ambulanter Pflege:

    Technische Hilfsmittel stellen wir unseren Versicherten gern zur Verfügung, wenn sie für die Pflege notwendig sind. Informieren Sie uns bitte vor der Anschaffung über Ihren Bedarf, damit wir die Bereitstellung der Hilfsmittel für Sie koordinieren können – vorrangig leihweise und kostenlos.

    Tipp: In den meisten Fällen ist es sinnvoll, sich bereits eine ärztliche Verordnung für die jeweiligen Hilfsmittel von dem behandelnden Arzt einzuholen und uns diese für die weitere Prüfung zukommen zu lassen.

    Bei stationärer Pflege:

    Es besteht kein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung. Erkundigen Sie sich über die zuständige Leistungsabteilung der LKH bezüglich der Kostenübernahme von Hilfsmitteln.

    Im Krankenhaus:

    Nach einem stationären Krankenhausaufenthalt wird für die häusliche Pflege ein Hilfsmittel erforderlich sein? Dann übersenden Sie uns bitte die entsprechende ärztliche Verordnung, damit wir Ihnen das Hilfsmittel schnellstmöglich überlassen können.

    Eine Kostenerstattung für selbstbeschaffte Hilfsmittel erfolgt grundsätzlich nicht.

  • Wie erhalte ich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

    Um den Wohnraum barrierefrei zu gestalten oder die Pflege zu erleichtern, können Betroffene bei häuslicher Pflege einen Antrag auf Umbaumaßnahmen stellen. Der gesetzliche Höchstzuschuss ist in allen Pflegegraden auf 4.000,00 Euro je Maßnahme begrenzt. In der Regel ist für die Prüfung eine (erneute) Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Privaten Pflegepflichtversicherung (MEDICPROOF) erforderlich.

    Tipp: Lassen Sie uns für eine schnellere Abwicklung gern vorab einen Kostenvoranschlag zukommen.

    Weiteres erfahren Sie in unserem Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahme.

  • Der Pflegezustand hat sich verschlechtert – was jetzt?

    Wenn sich pflegerelevante Umstände geändert haben, die eine dauerhafte – mindestens für 6 Monate dauernde – Erhöhung des Pflegeaufwandes nach sich ziehen, sollten Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen.

    Das weitere Verfahren gestaltet sich dann analog zu dem des ersten Antrags.

Praxis-Check-Videos von MEDICPROOF

Hier können Sie erkennen, was genau hinter den einzelnen Modulen steckt:

Modul 1 – Mobilität

Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen und ihre Körperhaltung ändern?

Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Wie findet sich die Person mit Hilfe von anderen örtlich und zeitlich zurecht? Kann sie für sich selbst Entscheidungen treffen oder Gespräche führen?

Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Treten bei der Person Verhaltensauffälligkeiten wie aggressives oder ängstliches Verhalten auf? Wie häufig benötigt sie dabei Hilfe?

Modul 4 – Selbstversorgung

Wie selbstständig kann sich die Person im Alltag mit Lebensmitteln oder der Körperpflege versorgen?

Modul 5 – Selbstständiger Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen

Wie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit Krankheiten oder Behandlungen wie z.B. die Medikamentenvergabe?

Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Kann die Tages- und Freizeitplanung selbstständig gestaltet werden?

Das Pflegetraining von MEDICPROOF

Mit dem individuellen Pflegetraining von Medicproof sollen Pflegepersonen für die häusliche Pflege gestärkt werden. Neben theoretischen Grundlagen vermitteln die Pflegetrainern insbesondere deren praktische Umsetzung im Pflegealltag. Die Tipps und Hilfestellungen sind dabei speziell auf die eigene Pflegesituation zugeschnitten.

Kontaktdaten der COMPASS Pflegeberatung

Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH informiert, unterstützt und begleitet Pflegebedürftige und deren Angehörige bei allen Fragen rund um das Thema Pflege.

COMPASS Private Pflegeberatung GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74c
50968 Köln

Tel. 0800 1018800
Fax 0221 93332500
E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de
Internet: www.compass-pflegeberatung.de

Kontaktdaten der Pflegeversicherung

Unsere Mitarbeitenden aus dem Bereich Pflegeversicherung (PPV)-Leistung können Sie gerne wie folgt erreichen:

Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
PPV Leistung
21332 Lüneburg

Fax 04131 725-1393
E-Mail: ppv.leistung@lkh.de

Weitere wichtige Kontaktdaten

Nähere Informationen zur Pflege erhalten Sie beim Zentrum für Qualität in der Pflege: www.zqp.de

Der Medizinische Dienst MEDICPROOF führt Begutachtungen durch: www.medicproof.de

Beim Verband der Privaten Krankenversicherung können Sie nach einem geeigneten Pflegeanbieter in Ihrer Nähe suchen: www.pflegeberatung.de

    Kontakt
    Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
    Uelzener Straße 120
    21335 Lüneburg
    Tel. 04131 725-0
    Fax 04131 403402
    E-Mail: info@lkh.de

    Ihr Kontakt

    Wir sind persönlich für Sie da.
    Sie erreichen uns telefonisch unter 04131 725-0