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Die Beitragsrückerstattungen der LKH

Viele Kunden mit einer Krankenvollversicherung bei der LKH profitieren jährlich von unseren attraktiven Beitragsrückerstattungen. Wer Teile seiner Beiträge zurückerhalten möchte, kommt ganz einfach ans Ziel:

Kostenbewusstsein wird belohnt

Unsere Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten gilt für alle Tarife der LKH-Vollversicherung und beträgt 5 % des Beitrages für den ambulanten, stationären sowie zahnärztlichen Versicherungsschutz. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, berücksichtigen wir die Beitragsrückerstattung für Kostenbewusstsein direkt beim Abbuchen der Beiträge. Am wichtigsten ist, dass für Ihre Versicherungsbeiträge ein aktives Lastschriftverfahren besteht.

Leistungsfreiheit rechnet sich

(Unisex-Tarifkalkulation bei Versicherungsbeginn ab 2013)

Bis zu 40 % des Beitrages für den ambulanten und zahnärztlichen Versicherungsschutz können Versicherte in den Tarifen A/S/Z bei Leistungsfreiheit zurückerhalten. Wer erstmals bei uns eine Krankenvollversicherung abschließt, erhält im ersten Kalenderjahr eine Sofort-Rückerstattung in Höhe von 10 %, sofern er für das Jahr keine Versicherungsleistungen beansprucht. Die Rückerstattung bei Leistungsfreiheit schreiben wir bei der monatlichen Abbuchung der Beiträge gut.

  • Die Voraussetzungen der Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten sind erfüllt
  • Ambulante und zahnärztliche Leistungen werden nicht eingereicht
  • Ausnahme: Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen können abgerechnet werden

Schadenfreiheit zahlt sich aus

(Bisex-Tarifkalkulation Versicherungsbeginn vor 2013)

Ferner führen wir die Beitragsrückerstattung bei Schadenfreiheit für unsere Versicherten im TOP-Schutz, Privat-Schutz-Klassik, Privat-Schutz und Grund-Schutz unverändert fort. Diese Jahres-Rückerstattung wird von zahlreichen langjährigen Versicherten in Anspruch genommen, die dadurch bis zu 4/12 der Beiträge für den ambulanten Versicherungsschutz zurückerhalten.

  • Die Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten sind erfüllt
  • Ambulante und zahnärztliche Leistungen werden nicht eingereicht