Die auslaufende Beitragsrückerstattung der LKH

Gültig bis zum 31.12.2023 mit Auszahlung in 2024

Viele Kunden mit einer Krankenvollversicherung bei der LKH profitierten noch bis zum 31.12.2023 von unserer auslaufenden Beitragsrückerstattung (BRE) bei kostenbewusstem Verhalten, bei Leistungsfreiheit (Unisex-Tarife) und bei Schadenfreiheit (Bisex-Tarife). Wenn Sie die Bedingungen im Jahr 2023 erfüllt haben, erhalten Sie die Auszahlung in 2024. Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Bedingungen für den LKH-BENEFIT, der erstmals im Oktober 2025 ausgezahlt wird.

Kostenbewusstsein wird belohnt

Unsere Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten gilt für alle Tarife der LKH-Vollversicherung und beträgt 5 % des Beitrages für den ambulanten, stationären sowie zahnärztlichen Versicherungsschutz. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, berücksichtigen wir die Beitragsrückerstattung für Kostenbewusstsein direkt beim Abbuchen der Beiträge. Am wichtigsten ist, dass für Ihre Versicherungsbeiträge ein aktives Lastschriftverfahren besteht.

    Leistungsfreiheit rechnet sich

    (Unisex-Tarifkalkulation bei Versicherungsbeginn ab 2013)

    Versicherte in den Tarifen A/S/Z können bei Leistungsfreiheit bis zu 40 % des Beitrages für den ambulanten und zahnärztlichen Versicherungsschutz zurückerhalten. Wer bis zum 31.12.2023 erstmals bei uns eine Krankenvollversicherung abgeschlossen hat, erhält in 2024 eine Sofort-Rückerstattung in Höhe von 10 %, sofern er für 2023 keine Versicherungsleistungen beansprucht hat. Die Rückerstattung bei Leistungsfreiheit schreiben wir bei der monatlichen Abbuchung der Beiträge gut.

    • Die Voraussetzungen der Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten sind erfüllt
    • Ambulante und zahnärztliche Leistungen werden nicht eingereicht
    • Ausnahme: Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen können abgerechnet werden

    Schadenfreiheit zahlt sich aus

    (Bisex-Tarifkalkulation bei Versicherungsbeginn vor 2013)

    Versicherte im TOP-Schutz, Privat-Schutz-Klassik, Privat-Schutz und Grund-Schutz können bei Schadenfreiheit bis zu 4 Monatsbeiträge (MB) im ambulanten Versicherungsschutz zurückerhalten. Die Rückerstattung bei Schadenfreiheit erfolgt als Einmalauszahlung im Oktober des Folgejahres.

    • Die Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung bei kostenbewusstem Verhalten sind erfüllt
    • Ambulante und zahnärztliche Leistungen werden nicht eingereicht
    Kontakt
    Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH)
    Uelzener Straße 120
    21335 Lüneburg
    Tel. 04131 725-0
    Fax 04131 403402
    E-Mail: info@lkh.de

    Ihr Kontakt

    Wir sind persönlich für Sie da.
    Sie erreichen uns telefonisch unter 04131 725-0