Privatversicherte Arbeitnehmer*innen profitieren monatlich vom Zuschuss durch ihre Arbeitgeber. Der Arbeitgeberzuschuss ist grundsätzlich auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zur Privaten Krankenversicherung (PKV) und Pflegepflichtversicherung (PPV) begrenzt, maximal auf die gesetzlichen Höchstgrenzen für gesetzlich Versicherte.
Wie wird der Zuschuss berechnet und auf welche Tarife wird er gewährt? Hier klären wir wichtige Fragen.