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In guten Händen: Was tun, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird?

Wenn jemand zum Pflegefall wird, tauchen viele Fragen auf. Dann ist es wichtig, die richtigen Schritte zu gehen. Allem voran geht die Feststellung des Pflegegrads. Erst danach erhalten pflegebedürftige Personen Leistungen der Pflegeversicherung. Bei privat Versicherten Personen wird die Prüfung von Medicproof übernommen.

Das finden Sie hier:

Fragen und Antworten Pflegefall

Was im Pflegefall zu beachten ist und wie Sie Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung in Anspruch nehmen können, erfahren Sie in den Antworten zu den wichtigsten Fragen.

FAQs

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Leistungs- und Antragsdokumente: Pflege 

Hier haben wir für Sie alles zusammengestellt, was sie brauchen – unkompliziert und sofort verfügbar.

Dokumente

Antrag Pflegeleistungen

Antrag Pflegeleistungen.pdf918 kB , PDF

Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.pdf475 kB , PDF

Höherstufungsantrag Pflegepflichtversicherung

Höherstufungsantrag Pflegepflichtversicherung.pdf519 kB , PDF

Kontaktdaten Pflegepflichtversicherung

Kontaktdaten Pflegepflichtversicherung.pdf51 kB , PDF

Nachweis über einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB

Nachweis über einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB.pdf209 kB , PDF

Pflegetraining

Pflegetraining.pdf429 kB , PDF

PPV Hilfsmittelverzeichnis

PPV Hilfsmittelverzeichnis.pdf38 kB , PDF

Vollmacht Pflegepflichtversicherung

Vollmacht Pflegepflichtversicherung.pdf368 kB , PDF

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege.pdf708 kB , PDF

Eilantrag für Krankenhäuser

Eilantrag für Krankenhäuser.pdf807 kB , PDF

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Das Pflegetraining von MEDICPROOF

Mit dem individuellen Pflegetraining von Medicproof sollen Pflegepersonen für die häusliche Pflege gestärkt werden. Neben theoretischen Grundlagen vermitteln die Pflegetrainern insbesondere deren praktische Umsetzung im Pflegealltag. Die Tipps und Hilfestellungen sind dabei speziell auf die eigene Pflegesituation zugeschnitten.

Zum Pflegetraining von MEDICPROOF

So läuft eine Begutachtung ab

Eine Gutachterin erklärt, wie viel Zeit Sie für eine Begutachtung einplanen sollten und welche Kritieren geprüft werden. Sie erfahren auch, welche Unterlagen Sie für den Termin bereit halten sollten.

7 Tipps für die Begutachtung

Damit die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit reibungslos abläuft, hält die Gutachterin einige Ratschläge für Sie bereit. Neben der Bereitstellung von wichtigen Unterlagen können Sie sich mit weiteren Tipps optimal vorbereiten.

Die 6 häufigsten Fragen zum Thema Wohnungsumbau

In diesem Video beantwortet die Hilfsmittel-Expertin Nina Beßling von Medicproof die sechs häufigsten Fragen zum Thema Wohnungsumbau und gibt hilfreiche Tipps.

Kontaktdaten

Im Fall von Pflegebedürftigkeit haben wir Ihnen die wichtigsten Kontakte zur Verfügung gestellt.

Kontaktdaten der COMPASS Pflegeberatung

Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH informiert, unterstützt und begleitet Pflegebedürftige und deren Angehörige bei allen Fragen rund um das Thema Pflege.

COMPASS Private Pflegeberatung GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74c
50968 Köln

Tel. 0800 1018800
Fax 0221 93332500
info@compass-pflegeberatung.de
www.compass-pflegeberatung.de

Kontaktdaten der Pflege-versicherung

Unsere Mitarbeitenden aus dem Bereich Pflegeversicherung (PPV)-Leistung können Sie gerne wie folgt erreichen:

Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
PPV Leistung
21332 Lüneburg

Fax 04131 725-1393
 ppv.leistung@lkh.de

Kontaktdaten MEDICPROOF

Nähere Informationen zur Pflege erhalten Sie beim Zentrum für Qualität in der Pflege: www.zqp.de

Der Medizinische Dienst MEDICPROOF führt Begutachtungen durch: 

www.medicproof.de

Tel. 0221 888440
Fax 0221 88844888

info@medicproof.de

Weitere wichtige Kontaktdaten

Beim Verband der Privaten Krankenversicherung können Sie nach einem geeigneten Pflegeanbieter in Ihrer Nähe suchen:

 www.pflegeberatung.de

Veröffentlichung gemäß § 18d Abs. 4 SGB XI

 Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Feststellung oder Änderung eines Pflegegrades, soll eine Entscheidung des Versicherungsunternehmens laut § 18c Abs. 1 SGB XI innerhalb von 25 Tagen nach Antragstellung vorliegen. In besonders gelagerten Fällen sind kürzere Fristen von ein oder zwei Wochen vorgesehen. Wir veröffentlichen hier jeweils bis zum 31. März des Folgejahres die Statistik über die Einhaltung von Fristen zur Bearbeitung von Pflegeanträgen nach § 18a Abs. 5 und 6 und § 18c Abs. 1 Satz 1 SGB XI. Im Jahr 2025 wurden bei der LKH 89,3 Prozent der Pflegeanträge innerhalb der vorgegebenen Frist bearbeitet. 

Wenn Sie bei der LKH einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, müssen wir grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang Ihres Antrags über diesen entscheiden. In bestimmten Eilfällen gelten sogar kürzere Begutachtungsfristen. Wird die gesetzlich vorgeschriebene Frist nicht eingehalten, kann Ihnen ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung zustehen. 

Nach § 18c Absatz 5 Satz 1 SGB XI hat der Versicherer für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung eine Entschädigung in Höhe von 70 Euro zu zahlen. Die Zahlung erfolgt, sofern die Fristüberschreitung von dem Versicherer zu vertreten ist und keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen. Ein Entschädigungsanspruch besteht insbesondere dann nicht, wenn die Verzögerung durch Umstände verursacht wurde, die der Versicherer nicht zu vertreten hat, oder wenn weitere gesetzliche Ausnahmeregelungen greifen. 

Sollten Sie Fragen zum Stand Ihres Antragsverfahrens oder zu einem möglichen Entschädigungsanspruch haben, wenden Sie sich bitte an Ihre LKH. Wir unterstützen Sie gerne und informieren Sie über die weiteren Schritte.

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