Einstieg in die Private Krankenversicherung
So einfach geht's: Wähle den Weg, der zu Dir passt.
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Der Beihilfesatz gibt an, wie viel Prozent der Krankheitskosten der Staat als Beihilfe übernimmt. Nur den verbleibenden Anteil sichern Beamt:innen über die private Krankenversicherung ab.


Durchblick für die Absicherung
Die LKH wurde von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) im Rahmen des DtGV-Service-Awards 2026 in der Kategorie Transparenz ausgezeichnet. Bewertet wurden unter anderem die Übersichtlichkeit der Website, die Orientierungsmöglichkeiten für Besucher sowie die Auffindbarkeit und Verständlichkeit relevanter Informationen.
FAQS - die häufigsten Fragen rund um das Thema Beihilfe
Beihilfe ist kompliziert, deswegen haben wir die häufigsten Fragen zusammengestellt und natürlich auch die Antworten
Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) ist für Beamtenanwärter:innen und Beamte in der Regel unkompliziert möglich. Da der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten über die Beihilfe übernimmt, benötigen sie lediglich eine private Krankenversicherung für die verbleibenden Aufwendungen.
Vor dem Wechsel erfolgt eine Gesundheitsprüfung durch die private Krankenversicherung. Nach Annahme des Antrags kann die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse unter Einhaltung der geltenden Fristen beendet werden. Der Versicherungsschutz in der PKV beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Grundsätzlich wäre das möglich, lohnt sich aber meistens nicht. Beamtenanwärter:innen und Beamte können auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bleiben. Allerdings erhalten sie dort in der Regel keinen auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz für beihilfeberechtigte Personen.
Da die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, entscheiden sich viele Beamtenanwärter:innen und Beamte für eine private Krankenversicherung. Diese ergänzt die Beihilfe und sichert die verbleibenden Kosten ab. Dadurch lassen sich häufig umfassende Leistungen zu attraktiven Beiträgen vereinbaren.
Welche Versicherungsform die richtige Wahl ist, hängt von der persönlichen Situation und den individuellen Anforderungen ab. Lass dich gerne von uns beraten.
Der individuelle Beihilfesatz richtet sich nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften des Dienstherrn. Maßgeblich sind dabei unter anderem der Status als Beamtenanwärter:in oder Beamte sowie die persönlichen und familiären Verhältnisse.
In vielen Fällen erhalten Beamtenanwärter:innen und Beamte einen Beihilfesatz von 50 %. Für berücksichtigungsfähige Kinder und Ehe- oder Lebenspartner können abweichende Regelungen gelten. Auch im Ruhestand kann sich der Beihilfesatz ändern.
Da die Beihilfevorschriften je nach Bund, Bundesland oder Dienstherr variieren können, empfiehlt es sich, die individuellen Ansprüche im Einzelfall zu prüfen.
Der Beihilfesatz bestimmt, welchen Anteil der Krankheitskosten der Dienstherr übernimmt. Für die verbleibenden Kosten wird eine private Krankenversicherung benötigt.
Je höher der Beihilfesatz ausfällt, desto geringer ist der Anteil, den die private Krankenversicherung absichern muss. Deshalb ist der individuelle Beihilfesatz eine wichtige Grundlage bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes.
Die Höhe des Beihilfesatzes hängt von den jeweiligen Beihilfevorschriften des Dienstherrn ab. Maßgeblich sind unter anderem das Bundesland bzw. der Dienstherr, der Beamtenstatus sowie die persönlichen und familiären Verhältnisse.
Da sich die Regelungen zwischen Bund und Ländern unterscheiden können, lässt sich der individuelle Beihilfesatz nicht pauschal bestimmen. Eine Übersicht über die Beihilfevorschriften des Bundes und der einzelnen Bundesländer findest du hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/vergleich-der-beihilfesysteme-der-bundeslaender-und-des-bundes-aus-rechtlicher-sicht
Gerne beraten wir dich auch persönlich bei Fragen zu deinem Beihilfeanspruch und dem passenden für deine private Krankenversicherung.
Die Familienplanung kann Auswirkungen auf den Beihilfeanspruch haben. So können sich beispielsweise durch die Geburt eines Kindes oder Änderungen der familiären Verhältnisse der Beihilfesatz und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen verändern.
Welche Regelungen gelten, hängt von den jeweiligen Beihilfevorschriften des Dienstherrn ab. Daher empfiehlt es sich, Veränderungen der persönlichen Situation frühzeitig zu prüfen und den Krankenversicherungsschutz gegebenenfalls anzupassen.
Bei einem Wechsel des Dienstherrn in ein anderes Bundesland können sich die geltenden Beihilfevorschriften ändern. Dies kann Auswirkungen auf den Beihilfesatz, beihilfefähige Leistungen oder die Berücksichtigung von Angehörigen haben.
Die private Krankenversicherung bleibt in der Regel bestehen. Dennoch sollte bei einem Umzug geprüft werden, ob der bestehende Versicherungsschutz weiterhin optimal zu den neuen Beihilferegelungen passt. Mit LKH-BeihilfeUpgrade Ergänzung Premium hast du eine gute Wahl getroffen. Lass dich gerne von uns beraten.
Im Antrag werden Fragen zu deinem aktuellen Gesundheitszustand sowie zu bestimmten Behandlungen, Erkrankungen oder Untersuchungen in festgelegten Zeiträumen gestellt. Welche Angaben erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Tarif und den geltenden Annahmerichtlinien ab.Die Gesundheitsfragen dienen dazu, den Versicherungsschutz individuell zu prüfen. Wichtig ist, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Wenn du unsicher bist, wie deine gesundheitliche Situation bewertet wird, kannst du unseren anonymen Annahme-Check nutzen. So erhältst du eine erste Einschätzung, ohne dass ein formeller Antrag gestellt wird.
Vorerkrankungen führen nicht automatisch dazu, dass eine private Krankenversicherung nicht möglich ist. Die individuelle Entscheidung hängt immer von der Art der Erkrankung, dem Verlauf sowie weiteren persönlichen Faktoren ab. Da jede gesundheitliche Situation unterschiedlich ist, lässt sich dies nicht pauschal beurteilen. Um eine erste Einschätzung zu erhalten, kannst du unseren anonymen Annahme-Check nutzen. So erfährst du unverbindlich, wie deine persönliche Situation bewertet werden könnte.
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