
In guten Händen: Was tun, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird?
Das finden Sie hier:
Fragen und Antworten Pflegefall
Was im Pflegefall zu beachten ist und wie Sie Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung in Anspruch nehmen können, erfahren Sie in den Antworten zu den wichtigsten Fragen.
So läuft eine Begutachtung ab
Eine Gutachterin erklärt, wie viel Zeit Sie für eine Begutachtung einplanen sollten und welche Kritieren geprüft werden. Sie erfahren auch, welche Unterlagen Sie für den Termin bereit halten sollten.
7 Tipps für die Begutachtung
Damit die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit reibungslos abläuft, hält die Gutachterin einige Ratschläge für Sie bereit. Neben der Bereitstellung von wichtigen Unterlagen können Sie sich mit weiteren Tipps optimal vorbereiten.
Die 6 häufigsten Fragen zum Thema Wohnungsumbau
In diesem Video beantwortet die Hilfsmittel-Expertin Nina Beßling von Medicproof die sechs häufigsten Fragen zum Thema Wohnungsumbau und gibt hilfreiche Tipps.
Praxis-Check-Videos von MEDICPROOF
Hier können Sie erkennen, was genau hinter den einzelnen Modulen steckt:
Modul 1 – Mobilität
Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen und ihre Körperhaltung ändern?
Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Wie findet sich die Person mit Hilfe von anderen örtlich und zeitlich zurecht? Kann sie für sich selbst Entscheidungen treffen oder Gespräche führen?
Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Treten bei der Person Verhaltensauffälligkeiten wie aggressives oder ängstliches Verhalten auf? Wie häufig benötigt sie dabei Hilfe?
Modul 4 – Selbstversorgung
Wie selbstständig kann sich die Person im Alltag mit Lebensmitteln oder der Körperpflege versorgen?
Modul 5 – Selbstständiger Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Wie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit Krankheiten oder Behandlungen wie z.B. die Medikamentenvergabe?
Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Kann die Tages- und Freizeitplanung selbstständig gestaltet werden?
Das Pflegetraining von MEDICPROOF
Mit dem individuellen Pflegetraining von Medicproof sollen Pflegepersonen für die häusliche Pflege gestärkt werden. Neben theoretischen Grundlagen vermitteln die Pflegetrainern insbesondere deren praktische Umsetzung im Pflegealltag. Die Tipps und Hilfestellungen sind dabei speziell auf die eigene Pflegesituation zugeschnitten.
Kontaktdaten
Im Fall von Pflegebedürftigkeit haben wir Ihnen die wichtigsten Kontakte zur Verfügung gestellt.
Kontaktdaten der COMPASS Pflegeberatung
Die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH informiert, unterstützt und begleitet Pflegebedürftige und deren Angehörige bei allen Fragen rund um das Thema Pflege.
COMPASS Private Pflegeberatung GmbH
Gustav-Heinemann-Ufer 74c
50968 Köln
Tel. 0800 1018800
Fax 0221 93332500
info@compass-pflegeberatung.de
www.compass-pflegeberatung.de
Kontaktdaten der Pflege-versicherung
Unsere Mitarbeitenden aus dem Bereich Pflegeversicherung (PPV)-Leistung können Sie gerne wie folgt erreichen:
Landeskrankenhilfe V.V.a.G.
PPV Leistung
21332 Lüneburg
Fax 04131 725-1393
ppv.leistung@lkh.de
Kontaktdaten MEDICPROOF
Nähere Informationen zur Pflege erhalten Sie beim Zentrum für Qualität in der Pflege: www.zqp.de
Der Medizinische Dienst MEDICPROOF führt Begutachtungen durch:
Tel. 0221 888440
Fax 0221 88844888
Weitere wichtige Kontaktdaten
Beim Verband der Privaten Krankenversicherung können Sie nach einem geeigneten Pflegeanbieter in Ihrer Nähe suchen:
Leistungs- und Antragsdokumente: Pflege
Hier haben wir für Sie alles zusammengestellt, was sie brauchen – unkompliziert und sofort verfügbar.
Dokumente
Antrag Pflegeleistungen.pdf918 kB , PDF
Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.pdf475 kB , PDF
Höherstufungsantrag Pflegepflichtversicherung
Höherstufungsantrag Pflegepflichtversicherung.pdf519 kB , PDF
Kontaktdaten Pflegepflichtversicherung
Kontaktdaten Pflegepflichtversicherung.pdf51 kB , PDF
Nachweis über einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB
Nachweis über einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB.pdf209 kB , PDF
Pflegetraining.pdf429 kB , PDF
PPV Hilfsmittelverzeichnis.pdf38 kB , PDF
Vollmacht Pflegepflichtversicherung
Vollmacht Pflegepflichtversicherung.pdf368 kB , PDF
Verhinderungspflege.pdf708 kB , PDF
Eilantrag für Krankenhäuser.pdf807 kB , PDF
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Veröffentlichung gemäß § 18d Abs. 4 SGB XI
Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Feststellung oder Änderung eines Pflegegrades, soll eine Entscheidung des Versicherungsunternehmens laut § 18c Abs. 1 SGB XI innerhalb von 25 Tagen nach Antragstellung vorliegen. In besonders gelagerten Fällen sind kürzere Fristen von ein oder zwei Wochen vorgesehen. Wir veröffentlichen hier jeweils bis zum 31. März des Folgejahres die Statistik über die Einhaltung von Fristen zur Bearbeitung von Pflegeanträgen nach § 18a Abs. 5 und 6 und § 18c Abs. 1 Satz 1 SGB XI. Im Jahr 2025 wurden bei der LKH 89,3 Prozent der Pflegeanträge innerhalb der vorgegebenen Frist bearbeitet.
Wenn Sie bei der LKH einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, müssen wir grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang Ihres Antrags über diesen entscheiden. In bestimmten Eilfällen gelten sogar kürzere Begutachtungsfristen. Wird die gesetzlich vorgeschriebene Frist nicht eingehalten, kann Ihnen ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung zustehen.
Nach § 18c Absatz 5 Satz 1 SGB XI hat der Versicherer für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung eine Entschädigung in Höhe von 70 Euro zu zahlen. Die Zahlung erfolgt, sofern die Fristüberschreitung von dem Versicherer zu vertreten ist und keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen. Ein Entschädigungsanspruch besteht insbesondere dann nicht, wenn die Verzögerung durch Umstände verursacht wurde, die der Versicherer nicht zu vertreten hat, oder wenn weitere gesetzliche Ausnahmeregelungen greifen.
Sollten Sie Fragen zum Stand Ihres Antragsverfahrens oder zu einem möglichen Entschädigungsanspruch haben, wenden Sie sich bitte an Ihre LKH. Wir unterstützen Sie gerne und informieren Sie über die weiteren Schritte.