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Private Krankenversicherung für Beamte

Haben Sie Anspruch auf Beihilfe? Dann erstattet Ihnen Ihr Dienstherr die Krankheitskosten zu einem bestimmten Prozentsatz im Rahmen der Beihilfebestimmungen. Für die verbleibenden Kosten bietet die LKH speziell zugeschnittene Beihilfetarife für Sie und Ihre Familie.

Ambulante Heilbehandlung

Grundtarife A20-A50

  • Freie Arztwahl
  • Heilbehandlungen, Wegegeld, Arznei- und Verbandmittel
  • Gezielte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
  • Refraktive Hornhautchirurgie (z. B. Lasik)
  • Naturheilverfahren
  • Psychotherapie ohne Begrenzung der Sitzungszahl
  • Umfangreiche Heilmittel
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen bis zu einem Rechnungsbetrag von 300,- Euro pro Kalenderjahr
  • Kurbehandlungen


Ergänzungstarife ET20-ET50

  • Erstattung auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) möglich (auch stationär)
  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Check-up) und Reiseschutzimpfungen inkl. Malariaprophylaxe
  • Heilpraktikerbehandlungen sowie Aufstockung bei nicht beihilfefähigen Arzneimitteln
  • Aufstockung der Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen
  • Versicherungsschutz im Ausland (auch stationär) und medizinisch notwendiger Rücktransport

Stationäre Heilbehandlung

Grundtarife S20-S50

  • Freie Krankenhauswahl
  • Medizinische Versorgung, Unterbringung und Verpflegung als allgemeine Krankenhausleistung
  • Zuschuss bei Kuren und Sanatoriumsbehandlungen


Ergänzungstarife SW20-SW50 (SW101)

  • 2-Bettzimmer (1-Bettzimmer)
  • Privatärztliche Behandlung (z. B. Chefarzt)
  • Ersatzkrankenhaustagegeld

Zahnärztliche Heilbehandlung

Tarife Z20-Z50

  • Zahnbehandlung
  • Gezielte Vorsorgeuntersuchungen
  • Professionelle Zahnreinigung zweimal je Kalenderjahr
  • Zahnersatz
  • Zahntechnische Leistungen sowie Material- und Laborkosten
  • Implantatversorgung inkl. Knochenaufbau
  • Kieferorthopädie

Leistungshöhe der Tarifstufen

  • Ambulante Tarife

    Tarif A20 A22 A25 A30 A35 A40 A45 A50
    Leistung für ambulante Heilbehandlung 20 % 20 % 25 % 30 % 35 % 40 % 45 % 50 %
    Leistung für Zahnbehandlung 10 % 20 % 15 % 20 % 25 % 30 % 35 % 40 %
  • Stationäre Tarife

    Tarif S20 S22 S25 S30 S35 S40 S45 S50
    Leistung für stationäre Heilbehandlung 20 % 20 % 25 % 30 % 35 % 40 % 45 % 50 %
    Leistung für Kuren und Sanatoriumsbehandlungen 10 € 10 € 12,50 € 15 € 17,50 € 20 € 22,50 € 25 €
  • Zahnzusatz-Tarife

    Tarif Z20 Z25 Z30 Z35 Z40 Z45 Z50
    Zahnbehandlung 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 %
    Zahnersatz und Kieferorthopädie 20 % 25 % 30 % 35 % 40 % 45 % 50 %
    Material- und Laborkosten 68 % 70 % 72 % 74 % 76 % 78 % 80 %

Wie hoch ist der monatliche Tarifbeitrag?

  • Bundesbeamter: Beihilfeergänzung und stationäre Wahlleistungen

    Der monatliche Beitrag beträgt ab dem 01.01.2023 für einen 24-jährigen Bundesbeamten mit Beihilfeanspruch i. H. v. 50 % bei Neuabschluss der Tarife A30, A22, ET50, Z50, S30, S22, SW30, SW22, inklusive Pflegepflichtversicherung:

    * Leistungsfreiheit wird belohnt
    Tarifbeitrag:278,11 €
    Beitragsrückerstattung
    für kostenbewusstes Verhalten:
    - 11,70 €
    Beitragsrückerstattung
    für Leistungsfreiheit*:
    - 16,39 €
    Monatlich zu zahlender Beitrag:250,02 €
  • Landesbeamter: Beihilfeergänzung und stationäre Wahlleistungen (100%)

    Der monatliche Beitrag beträgt ab dem 01.01.2023 für einen 24-jährigen Beamten in Niedersachsen mit Beihilfeanspruch i. H. v. 50 % bei Neuabschluss der Tarife A30, A22, ET50, Z50, S30, S22, SW101, inklusive Pflegepflichtversicherung:

    * Leistungsfreiheit wird belohnt
    Tarifbeitrag:300,65 €
    Beitragsrückerstattung
    für kostenbewusstes Verhalten:
    - 12,71 €
    Beitragsrückerstattung
    für Leistungsfreiheit*:
    - 16,39 €
    Monatlich zu zahlender Beitrag:271,55 €

Der genaue Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Tarifen.

Beratungs-Service

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